Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1553
Grenzgänger-Geschäftsführer bei einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/99vom 17.11.1999
Wortlaut laut Findok
Die Grenzgängerregelung des Artikel
9 Abs. 3 DBA-Deutschland, derzufolge das Besteuerungsrecht an den Bezügen
der in Deutschland in Grenznähe arbeitenden österreichischen
Grenzgänger Österreich zugeteilt ist, gilt auch für jene
Grenzgänger, die als Geschäftsführer deutscher
Kapitalgesellschaften tätig sind; dies allerdings nur unter der
Voraussetzung, daß es sich hiebei nicht um wesentlich an der
Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelt.
Sobald das paraphierte neue DBA-Deutschland in Wirksamkeit
tritt, wird allerdings eine Rechtsänderung eintreten und das
Besteuerungsrecht Deutschland zufallen. Denn Geschäftsführer werden
dann aus der - mit der Grenzgängerregelung versehenen - Zuteilungsregel
für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit herausgelöst und
der Zuteilungsregel für Aufsichtsräte unterstellt, die keine
Grenzgängersondervorschrift enthält.
17. November
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 Abs. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 36/2-IV/4/99
- Stammnummer
- 2808
- Gültig
- 17.11.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF