… siehe Art. 3 Abs. 2 DBA-Großbritannien). Die vom deutschen BFH im Jahr 1971 entwickelte Auffassung, die Arbeit eines Geschäftsführers werde am Sitz der GmbH ausgeübt (BFH 15.11.1971, BStBl II 1972, 68) wurde von dem Gerichtshof im Jahr 1994 wieder verworfen (BFH 05…
…für die österreichische GmbH entfällt, wobei es unerheblich ist, ob die maßgebende Tätigkeit in Deutschland oder in Österreich ausgeübt worden ist. Dies deshalb, weil im Fall von GmbH-Geschäftsführern nach dem DBA-Deutschland-1954 der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich am Sitz der GmbH gelegen ist…
…zur Anwendung, wo die Tätigkeit des Geschäftsführers ausgeübt wird. Das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates der Kapitalgesellschaft geht auch nicht dadurch verloren, dass sich die geschäftsleitende Tätigkeit des deutschen Geschäftsführers auf die Belange einer in Deutschland bestehenden Betriebstätte der GmbH beschränkt. Die in EAS 817, EAS 1214…
Ob ein in Belgien ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GmbH einer holländischen Kapitalgesellschaft, der einen monatlichen Geschäftsführerbezug von 20.000 S bezieht und der in Österreich lediglich 5 bis 10 Tage pro Jahr anwesend ist, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus selbständiger Arbeit bezieht, kann…
Wurde von einer österreichischen GmbH ein in Italien wohnhafter Italiener als einer der Geschäftsführer dieser inländischen GmbH bestellt, wobei seine Aufgaben einerseits im Inland in der Überwachung und Prüfung der administrativen Belange (Buchhaltung und Bilanzerstellung sowie finanzielle Gebarung) und andererseits im Ausland in Verhandlungen und…
Ob ein in der Schweiz ansässiger handelsrechtlicher Geschäftsführer einer österreichischen GmbH, an der er nicht wesentlich beteiligt ist, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus gewerblicher Arbeit bezieht, kann als Sachverhaltsfrage nicht im Wege des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene entschieden werden. Es hängt dies einerseits…
Ist der Geschäftsführer einer Salzburger GmbH in Deutschland (Traunstein) ansässig und pendelt er täglich zu seinem grenznahen Arbeitsplatz nach Österreich, dann liegt für ihn keine Grenzgängereigenschaft vor, wenn sein Wohnsitz außerhalb der in Ziffer 24 des Schlussprotokolls zu Artikel 9 Abs. 3 DBA-Deutschland…
…könnte. Denn der gewöhnliche Aufenthalt im Inland ist zu verneinen, wenn der Steuerpflichtige unter Benutzung einer im Ausland gelegenen Wohnung lediglich seine Tätigkeit im Inland ausübt (BFH-Urteil vom 25. Mai 1988, BStBl. II S. 944). Da der Dienstgeber des Geschäftsführers, die inländische GmbH, ihn…
…Als Gesellschaftergeschäftsführer fließen dem Geschäftsführer inländische Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu, die in Österreich als dem Sitzstaat der GmbH verwertet werden. Da § 98 Z. 2 EStG die beschränkte inländische Steuerpflicht nicht nur mit einer im Inland ausgeübten Arbeit, sondern auch mit einer hier verwerteten Arbeit…
…sonach in Fällen, in denen in Deutschland ansässigen Geschäftsführern österreichischer GmbHs Pensionen (Pensionsabfindungen) zufließen, nur dann aus dem DBA eine abkommensrechtliche Verpflichtung zur Steuerfreistellung in Österreich entnommen werden, wenn das deutsche Finanzamt eine korrespondierende Besteuerung vornimmt und sonach zu erkennen gibt, dass es bereits der…
…sonach der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25% beteiligt, dann fallen die Geschäftsführervergütungen gemäß § 22 Z 2 EStG. unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Nach der zitierten Gesetzesstelle steht eine Beteiligung "durch Vermittlung einer Gesellschaft", sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren…
Bezüge, die ein in Deutschland ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen GmbH von dieser GmbH erhält, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung und sind gemäß Artikel 23 Abs. 1 lit. a des Abkommens in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Zuteilung des…
Ist ein in der Schweiz ansässiger Manager Geschäftsführer einer ihm zu 90% gehörenden österreichischen GMBH, dann erzielt er nach österreichischem Einkommensteuerrecht Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, die allerdings auf Grund eines mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahrens nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 14 (Einkünfte aus…
…eines Geschäftsführers am Sitz der GMBH gelegen ist. Mit dem Erwerb der Anteile erlischt das arbeitsrechtliche Dienstverhältnis, weshalb ein Abfertigungsanspruch gem. § 23 AngG begründet wird. Bestand in dem in § 22 Z 2 EStG genannten Zehnjahreszeitraum überwiegend keine wesentliche Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft, ist eine…
…die von der GmbH gezahlten Pensionen der Besteuerung in Deutschland (EAS 1153, die Aussagen dieser EAS sind von deutscher Seite in den Verständigungsgesprächen vom 3. Dezember 1997 bestätigt worden). Wird an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen Kommanditgesellschaft nach seiner Wohnsitzverlegung nach Österreich eine Firmenpension gezahlt…
Übernimmt der in der Schweiz ansässige Geschäftsführer einer schweizerischen AG auch die Geschäftsführung einer österreichischen GmbH, an der er zu 51% beteiligt ist, dann unterliegt er nach inländischem Recht mit sämtlichen hiefür bezogenen Vergütungen gemäß § 98 Z. 2 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht. Der Umstand…
…entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen. Dies vor allem im Hinblick auf die Ansicht der Gerichtshöfe, dass der Arbeitsort dort gelegen sei, wo die Weisungen des Geschäftsführers in Empfang genommen werden…
…entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen. Dies vor allem im Hinblick auf die Ansicht der Gerichtshöfe, dass der Arbeitsort dort gelegen sei, wo die Weisungen des Geschäftsführers in Empfang genommen werden…
…Leistungserbringung der GmbH selbst mitwirkt. Die diesbezügliche Regelung findet sich nunmehr auch in dem paraphierten Text des Anwendungsschreibens zu dem ab 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit getretenen neuen Abkommen. Die Regelung hat folgenden Wortlaut: "Ist ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH auf…
…sonach der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25% beteiligt, dann fallen die Geschäftsführervergütungen gemäß § 22 Z 2 EStG unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Nach der zitierten Gesetzesstelle steht eine Beteiligung "durch Vermittlung ..... einer Gesellschaft", sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren…