Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1619
Schweizerischer Geschäftsführer einer österreichischen GMBH
geltende FassungEAS-AuskunftG 344/1-IV/4/00vom 13.03.2000
Wortlaut laut Findok
Ob ein in der Schweiz ansässiger
handelsrechtlicher Geschäftsführer einer österreichischen GmbH,
an der er nicht wesentlich beteiligt ist, Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit oder aus gewerblicher Arbeit bezieht, kann als
Sachverhaltsfrage nicht im Wege des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene
entschieden werden. Es hängt dies einerseits von der zivilrechtlich
gewählten Vertragsform (LStR 1999 Rz 930, vorletzter Satz) und andererseits
von der tatsächlichen Art und Weise der Leistungserbringung ab (insb. LStR
1999 Rz 931 ff). Wenngleich im Wirtschaftsleben die üblichere
Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer
Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages ist, kann die
Anstellung in steuerrechtlicher Hinsicht auch auf Grund eines so genannten
freien Dienstvertrages oder eines Werkvertrages erfolgen (LStR 1999 Rz
981).
Ist die Vertragsgestaltung - vor allem weil die
Geschäftsführertätigkeit für die österreichische GmbH
nicht die überwiegende Arbeitskraft des Geschäftsführers in
Anspruch nimmt - nicht als Dienstvertrag zu werten, werden die Einkünfte
des Geschäftsführers im Ergebnis auch wesentliche Elemente einer
kaufmännischen Beratung abgelten, sodass sie der Abzugsbesteuerung nach
§ 99 EStG 1988 zu unterwerfen sind.
Steht einem selbständig tätigen schweizerischen
Geschäftsführer in Österreich zur Erfüllung seiner Aufgaben
allerdings keine "Betriebstätte" bzw. "feste Einrichtung" (zB
Arbeitszimmer) im Sinn von Artikel 5 bzw. Artikel 14 DBA-Schweiz zur
Verfügung und wird eine schweizerische Ansässigkeitsbescheinigung
beigebracht, dann sind auf Grund von Artikel 7 bzw. 14 des Abkommens die
Geschäftsführerbezüge in Österreich von der Besteuerung zu
entlasten.
13.
März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 5 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 14 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 7 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 344/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2452
- Gültig
- 13.03.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF