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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2279

Österreicher als mittätiger Gesellschaftergeschäftsführer einer deutschen GmbH

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/62-IV/4/03vom 23.04.2003

Wortlaut laut Findok

Im Jahr 1997 ist mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass ein Gesellschaftergeschäftsführer grundsätzlich auch dann der Besteuerung im Sitzstaat der Gesellschaft unterliegt, wenn er bei der Leistungserbringung der GmbH selbst mitwirkt. Die diesbezügliche Regelung findet sich nunmehr auch in dem paraphierten Text des Anwendungsschreibens zu dem ab 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit getretenen neuen Abkommen. Die Regelung hat folgenden Wortlaut: "Ist ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH auf österreichischem Staatsgebiet nicht nur in seiner Funktion als GmbH-Geschäftsführer, sondern auch in Erfüllung eines der GmbH von einem ihrer österreichischen Kunden übertragenen Auftrages als Projektleiter tätig, dann hat Deutschland als Sitzstaat der Gesellschaft ungeachtet des Tätigkeitsortes das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen. Nur dann, wenn ein Geschäftsführer neben seiner Geschäftsführungsfunktion eine weitere fremdverhaltensüblich gesondert abgegoltene Funktion übernimmt, richtet sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Entgelten für diese weitere Funktion nach dem Tätigkeitsortprinzip." Dieses Prinzip gilt natürlich auch in reziproken Fällen. Ist daher der in Österreich ansässige 100%-Gesellschafter einer deutschen GmbH Geschäftsführer dieser GmbH, dann unterliegen die an ihn gezahlten Geschäftsführervergütungen auch dann der deutschen Besteuerung, wenn sie die von ihm in Österreich ausgeführten Montagetätigkeiten mitabgelten. In Österreich ist korrespondierend dazu Steuerfreistellung - unter Progressionsvorbehalt - zu gewähren (Art. 16 Abs. 2 iVm Art. 23 Abs. 2 lit. a DBA-Deutschland). 23. April 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Sitzstaatoperative TätigkeitProjektleiterTätigkeitsortGeschäftsführerbezügeGeschäftsführervergütungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/62-IV/4/03
Stammnummer
36245
Gültig
23.04.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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