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EAS 2750Verweigerung der Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen auf Formular ZS-QU1
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0353-IV/4/200626.06.2006

Auf Formular ZS-QU1 wird die ausländische Steuerverwaltung lediglich ersucht, die Ansässigkeit des betreffenden Steuerpflichtigen zu bestätigen; es wird nicht verlangt, die Richtigkeit der übrigen Angaben zu bestätigen. Die Bereitschaft zur Erteilung von bloßen Ansässigkeitsbescheinigungen ist eine geradezu selbstverständliche Verpflichtung aller DBA-Partnerstaaten. Weigert sich…

EAS 2848Verweigerung der Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen auf Formular ZS-QU1
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/E001-IV/4/200722.05.2007

…Steuerpflichtigen, den abkommensgemäßen Rechtszustand im Rückerstattungsverfahren (beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart) herbeizuführen (EAS 2750). Da bekannt geworden ist, dass die US-amerikanische Steuerverwaltung die Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung auf den österreichischen Formularen verweigert, ist mittlerweile ein Verständigungsverfahren mit den USA in dieser Frage im Gange, in…

EAS 2756Zweijährige Wohnungsanmietung durch US-Ansässige
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0444-IV/4/200609.08.2006

Mietet die Ehefrau eines in den USA ansässigen Energieberaters mit bulgarischer und kanadischer Staatsbürgerschaft in Österreich für zwei Jahre eine Wohnung, um der 13jährigen Tochter eine Schulausbildung in Europa angedeihen zu lassen (es sind jeweils 8-monatige Aufenhalte in der Wohnung während der Schulzeit geplant…

EAS 2238WIFI-Vortragende mit italienischem Hauptwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 836/1-IV/4/0317.02.2003

…eines solchen auf ein Doppelbesteuerungsabkommen gestützten Rückzahlungsverfahrens obliegt zentral für ganz Österreich dem Finanzamt Eisenstadt. Für die Antragstellung ist das Formular ZS-RD1 und im gegebenen Zusammenhang dessen Beiblatt C vorgesehen. Die Formblätter können von der Homepage des BM für Finanzen (www.bmf.gv.at…

EAS 2993Steuerentlastung für Lizenzgebühren einer deutschen Personengesellschaft mit vermögensverwaltenden Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1925-IV/4/200823.07.2008

…österreichischen Abzugsbesteuerung im Rückerstattungsverfahren herbeigeführt werden muss. Es kann daher nicht als rechtsrichtig angesehen werden, wenn die beiden Holdinggesellschaften im Formular ZS-QU2 die Fragen unter I d) und I e) mit "JA" beantworten, und zwar auch dann nicht, wenn durch die Beteiligung an einer…

EAS 2246Inländische Maßschneider als ständige Vertreter eines schweizerischen Maßkonfektionshauses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 447/1-IV/4/0303.03.2003

…Sorgfalt untersucht wird. Erhalten die österreichischen Kunden über die Homepage des Unternehmens die Adressen von österreichischen Maßschneidern, bei denen in der Folge die Details über den zu erwerbenden Maßanzug festgelegt und in einem vom Kunden zu unterschreibenden Formular aufgenommen werden, dann deutet dies darauf hin…

EAS 2221Irischer Pensionsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2481/1-IV/4/0303.02.2003

…8 des DBA-Irland eine Rückzahlung der die 10%-Grenze übersteigenden österreichischen Kapitalertragsteuer zu beantragen. Die Rückzahlung müsste auf dem Formular ZS-RD1 oder ZS-RE1 unter Anschluss des Beiblattes A beim Finanzamt Eisenstadt beantragt werden. Der Umstand, dass der Pensionsfonds dem irischen Staat gehört…

EAS 2976EWR-konforme Besteuerung von Gewinnausschüttungen an eine liechtensteinische Aktiengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1735-IV/4/200801.07.2008

…steuerliche Zurechnung der Gewinnausschüttung) zu übernehmen; ein Verlangen nach inhaltlicher Prüfung solcher Aspekte durch die bestätigende ausländische Verwaltung - die idR nur im Rahmen von Außenprüfungen möglich ist - würde idR einer Sofortbescheinigung des Formulars durch die DBA-Partnerverwaltung entgegenstehen. Kommt daher beispielsweise im Rahmen einer österreichischen…

EAS 2915Bauplanungsleistungen für ein Bauprojekt in Bulgarien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1915-IV/4/200722.11.2007

…der bulgarische Geschäftspartner das Formular "CLAIM FOR RELIEF UNDER THE TAX TREATY BETWEEN BULGARIA AND AUSTRIA" an das österreichische Bauplanungsunternehmen sendet, dann gibt er damit zu verstehen, dass auch er kein Entstehen einer Baubetriebstätte annimmt und dass er mit der Formularzusendung offenbar eine Entlastung von…

EAS 1252Auslandsentsendungen einer in Deutschland verheirateten Französin durch den inländischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 248/2-IV/4/9827.04.1998

…ist zunächst festzustellen, ob sich der "Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensinteressen" der Französin tatsächlich am deutschen Wohnsitz befindet. Liegt eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung vor (auf Formular ZS-D1; zu beziehen bei den Finanzlandesdirektionen) und wird dies folglich von der deutschen Steuerverwaltung bestätigt, dann ist der…

EAS 2639Anwendung der DBA-Entlastungsverordnung auf ausländische Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0532-IV/4/200519.08.2005

…die Verpflichtung auferlegt, einerseits Firmennamen und Anschrift der Personengesellschaft sowie zusätzlich Namen und Anschriften der Personengesellschafter in Evidenz zu nehmen; ein amtliches Formular ist für diese Angaben nicht vorgesehen. Denn die Verordnung hat derzeit von umfassenderen Reglementierungen in diesem Bereich noch Abstand genommen. Lediglich dann…

EAS 2752Zahlung von Autorenhonoraren an eine deutsche Autorenagentur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0398-IV/4/200619.07.2006

…Autoren, auftritt, sondern die Vertragspflichten im eigenen Namen eingeht, wäre ein von der deutschen Gesellschaft ausgestelltes Formular ZS-QU2 zu verwenden, wobei sich dann die 10.000 Euro-Grenze nicht nach den Autorenanteilen, sondern nach der Gesamtzahlung an die Agentur richtet. Bundesministerium für Finanzen, 19…

EAS 2744Pensionsabfindung nach Wohnsitzverlegung in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0350-IV/4/200626.06.2006

…in Österreich von der Steuerzahlung im DBA-Partnerstaat abhängig macht. Dennoch kann der Lohnsteuerabzug in Österreich nur unterbleiben, wenn dem britischen Arbeitgeber in seiner österreichischen Betriebstätte ein ordnungsgemäß ausgefülltes und von der slowakischen Steuerverwaltung bestätigtes Formular ZS-QU1 vorliegt. Bundesministerium für Finanzen, 26. Juni 2006

EAS 2557Entlastung der Autorenhonorare von der Abzugsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0309-IV/4/200405.01.2005

…eine Ansässigkeitsbescheinigung des ausländischen Autors (AÖF Nr. 31/1986). Wählt der Verlag das Rückzahlungssystem, dann müssten vom ausländischen Autor Rückzahlungsanträge an das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart gerichtet werden (Formular ZS-RD1 deutsche Fassung, und ZS-RE1 englische Fassung unter Verwendung des Beiblattes B für Lizenzgebühren…

EAS 50Deutsche Seminartrainer in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 588/7/1-IV/4/9129.11.1991

…20. Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988, auf dem Formular ZS-BRD1 (erhältlich bei den Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen) beigebracht werden oder es sollte der deutsche Seminartrainer bzw. Seminarleiter auf die Möglichkeit eines formlosen auf § 240 BAO gestützten Rückerstattungsantrages hingewiesen werden. 29. November…

EAS 147Quellenbesteuerung für konzerninterne Lizenzgebühren in die Niederlande
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 463/3/1-IV/4/9213.07.1992

…wenn die mit Erlass vom 20. Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988, geforderten Nachweisvoraussetzungen erfüllt sind; dazu gehört insbesondere eine auf Formular "ZS-Nl1" von niederländischer Seite bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung. 13. Juli 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 215Deutsche Seminarleiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 608/1/1-IV/4/9210.12.1992

…Nr. 31/1986 idF 364/1988, auf dem Formular ZS-BRD1 (erhältlich bei den Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen) beigebracht werden oder es sollte der Steuerabzug vorgenommen und der deutsche Seminartrainer bzw. Seminarleiter auf die Möglichkeit eines formlosen auf § 240 BAO gestützten Rückerstattungsantrages hingewiesen werden. 10. Dezember…

EAS 241Entsendung von Mitarbeitern einer deutschen Bildungsakademie zu inländischem Seminarveranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2384/1/1-IV/4/9304.03.1993

…AÖF Nr. 31/1986, idF 364/1988, unter Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung (für die Bildungsakademie) auf Formular ZS-BRD 1 entweder durch Steuerfreistellung oder durch formlose nachträgliche finanzamtliche Rückerstattung herbeigeführt werden kann. 4. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 470Osteuropaentsendung eines in Deutschland ansässigen Mitarbeiters einer österreichischen Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1155/1/1-IV/4/9407.06.1994

…der österreichischen Zentrale, anlässlich von Fortbildungsveranstaltungen, Messebesuchen oder Lieferantenbesuchen in Österreich). Soweit keine inländische Steuerpflicht besteht, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben, wenn eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Formular ZS-BRD 1 bzw. ZS-D1 beigebracht wird (siehe § 4 der Durchführungsverordnung zum revidierten DBA-Deutschland, AÖF Nr…

EAS 2970Treuhändige Beteiligungshaltung durch eine niederländische Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1444-IV/4/200826.05.2008

…10 Abs. 2 lit. a DBA-USA erfüllt ist, sodass bei Vorliegen eines vollständig ausgefüllten Formulars ZS-QU2 und bei Angabe der TIN (Tax Identification Number) der US-Gesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Herabsetzung der KESt auf 5% erfolgen kann. Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2008