RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 241

Entsendung von Mitarbeitern einer deutschen Bildungsakademie zu inländischem Seminarveranstalter

geltende FassungEAS-AuskunftM 2384/1/1-IV/4/93vom 04.03.1993

Wortlaut laut Findok

Entsendet eine deutsche Bildungsakademie, die in der Rechtsform eines Vereines geführt wird und in Österreich über keine Betriebstätte verfügt, Dienstnehmer und freiberufliche Mitarbeiter als Vortragende zu österreichischen Seminarveranstaltungen, so unterliegen die hiefür vereinbarungsgemäß von dem österreichischen Seminarveranstalter an die Akademie zu leistenden Vergütungen gemäß § 99 EStG dem inländischen Steuerabzug von 20%. Gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland besteht allerdings für die deutsche Bildungsakademie Anrecht auf Steuerentlastung, die nach den Regeln des BMF-Erlasses vom 20. Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986, idF 364/1988, unter Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung (für die Bildungsakademie) auf Formular ZS-BRD 1 entweder durch Steuerfreistellung oder durch formlose nachträgliche finanzamtliche Rückerstattung herbeigeführt werden kann. 4. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Dienstverhältnisfreier BerufFreistellungRückerstattungsverfahrenRückzahlungsantragAnsässigkeitsnachweisAnsässigkeitsbestätigungAbzugsbesteuerungAbzugssteuer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
M 2384/1/1-IV/4/93
Stammnummer
18154
Gültig
04.03.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF