Findok · EAS-Auskünfte
EAS 241
Entsendung von Mitarbeitern einer deutschen Bildungsakademie zu inländischem Seminarveranstalter
geltende FassungEAS-AuskunftM 2384/1/1-IV/4/93vom 04.03.1993
Wortlaut laut Findok
Entsendet eine deutsche
Bildungsakademie, die in der Rechtsform eines Vereines geführt wird und in
Österreich über keine Betriebstätte verfügt, Dienstnehmer
und freiberufliche Mitarbeiter als Vortragende zu österreichischen
Seminarveranstaltungen, so unterliegen die hiefür
vereinbarungsgemäß von dem österreichischen Seminarveranstalter
an die Akademie zu leistenden Vergütungen gemäß
§ 99 EStG
dem inländischen Steuerabzug von 20%. Gemäß Artikel 4
DBA-Deutschland besteht allerdings für die deutsche Bildungsakademie
Anrecht auf Steuerentlastung, die nach den Regeln des BMF-Erlasses vom 20.
Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986, idF 364/1988, unter Vorlage einer deutschen
Ansässigkeitsbescheinigung (für die Bildungsakademie) auf Formular
ZS-BRD 1 entweder durch Steuerfreistellung oder durch formlose
nachträgliche finanzamtliche Rückerstattung herbeigeführt werden
kann.
4. März
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Dienstverhältnisfreier BerufFreistellungRückerstattungsverfahrenRückzahlungsantragAnsässigkeitsnachweisAnsässigkeitsbestätigungAbzugsbesteuerungAbzugssteuer
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 2384/1/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18154
- Gültig
- 04.03.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF