Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2970
Treuhändige Beteiligungshaltung durch eine niederländische Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1444-IV/4/2008vom 26.05.2008
Wortlaut laut Findok
Wird offengelegt, dass eine
niederländische "Briefkastengesellschaft", die von einer operativen
US-Kapitalgesellschaft gegründet worden ist, eine 100-prozentige
Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft nur
treuhändig für die US-Gesellschaft hält, dann ist die Beteiligung
an der österreichischen Gesellschaft steuerlich nicht dem
niederländischen Treuhänder, sondern dem amerikanischen Treugeber (der
US-Gesellschaft) zuzurechnen.
Nach inländischem Recht wird im Fall der offengelegten
Treuhandschaft nach Maßgabe der KStR
2001 Rz 558 (wenn dies in beiden Staaten so gesehen wird) diese Zurechnung
als eine unmittelbare gewertet. In einem solchen Fall wäre daher auch auf
der Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens davon auszugehen, dass die
Voraussetzung der unmittelbaren Beteiligungshaltung im Sinn von Art. 10 Abs. 2
lit. a DBA-USA erfüllt ist, sodass bei Vorliegen eines vollständig
ausgefüllten Formulars ZS-QU2 und bei Angabe der TIN (Tax Identification
Number) der US-Gesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Herabsetzung der
KESt auf 5% erfolgen kann.
Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2008
Normen und Schlagworte
- Art. 10 Abs. 2 lit. a DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
TreuhandschaftTreuhandverhältnisUnmittelbarkeitserfordernisunmittelbare BeteiligungBriefkastengesellschaftZS-QU2Tax Identification NumberTIN
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1444-IV/4/2008
- Stammnummer
- 35855
- Gültig
- 26.05.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF