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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2970

Treuhändige Beteiligungshaltung durch eine niederländische Holdinggesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1444-IV/4/2008vom 26.05.2008

Wortlaut laut Findok

Wird offengelegt, dass eine niederländische "Briefkastengesellschaft", die von einer operativen US-Kapitalgesellschaft gegründet worden ist, eine 100-prozentige Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft nur treuhändig für die US-Gesellschaft hält, dann ist die Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft steuerlich nicht dem niederländischen Treuhänder, sondern dem amerikanischen Treugeber (der US-Gesellschaft) zuzurechnen. Nach inländischem Recht wird im Fall der offengelegten Treuhandschaft nach Maßgabe der KStR 2001 Rz 558 (wenn dies in beiden Staaten so gesehen wird) diese Zurechnung als eine unmittelbare gewertet. In einem solchen Fall wäre daher auch auf der Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens davon auszugehen, dass die Voraussetzung der unmittelbaren Beteiligungshaltung im Sinn von Art. 10 Abs. 2 lit. a DBA-USA erfüllt ist, sodass bei Vorliegen eines vollständig ausgefüllten Formulars ZS-QU2 und bei Angabe der TIN (Tax Identification Number) der US-Gesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Herabsetzung der KESt auf 5% erfolgen kann. Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2008

Normen und Schlagworte

TreuhandschaftTreuhandverhältnisUnmittelbarkeitserfordernisunmittelbare BeteiligungBriefkastengesellschaftZS-QU2Tax Identification NumberTIN

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/1444-IV/4/2008
Stammnummer
35855
Gültig
26.05.2008 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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