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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 470

Osteuropaentsendung eines in Deutschland ansässigen Mitarbeiters einer österreichischen Firma

geltende FassungEAS-AuskunftE 1155/1/1-IV/4/94vom 07.06.1994

Wortlaut laut Findok

  Wird ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger von einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellt und liegt das Einsatzgebiet dieses Mitarbeiters überwiegend (ca. 300 Tage pro Jahr) in osteuropäischen Staaten, so unterliegen die von der österreichischen Gesellschaft gezahlten Bezüge gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland nur insoweit der österreichischen Besteuerung, als die maßgebende Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet erbracht wird (zB anlässlich der Berichterstattung in der österreichischen Zentrale, anlässlich von Fortbildungsveranstaltungen, Messebesuchen oder Lieferantenbesuchen in Österreich). Soweit keine inländische Steuerpflicht besteht, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben, wenn eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Formular ZS-BRD 1 bzw. ZS-D1 beigebracht wird (siehe § 4 der Durchführungsverordnung zum revidierten DBA-Deutschland, AÖF Nr. 200/1994). 7. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AuslandsentsendungDienstnehmerDienstvertragLohnsteuerLohnsteuerabzugspflichtAnsässigkeitsbestätigungAnsässigkeitsnachweis

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 1155/1/1-IV/4/94
Stammnummer
17595
Gültig
07.06.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF