Findok · EAS-Auskünfte
EAS 470
Osteuropaentsendung eines in Deutschland ansässigen Mitarbeiters einer österreichischen Firma
geltende FassungEAS-AuskunftE 1155/1/1-IV/4/94vom 07.06.1994
Wortlaut laut Findok
Wird ein in Deutschland ansässiger deutscher
Staatsbürger von einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellt
und liegt das Einsatzgebiet dieses Mitarbeiters überwiegend (ca. 300 Tage
pro Jahr) in osteuropäischen Staaten, so unterliegen die von der
österreichischen Gesellschaft gezahlten Bezüge gemäß
Artikel 9 DBA-Deutschland nur insoweit der österreichischen Besteuerung,
als die maßgebende Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet
erbracht wird (zB anlässlich der Berichterstattung in der
österreichischen Zentrale, anlässlich von Fortbildungsveranstaltungen,
Messebesuchen oder Lieferantenbesuchen in Österreich). Soweit keine
inländische Steuerpflicht besteht, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben,
wenn eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Formular ZS-BRD 1
bzw. ZS-D1 beigebracht wird (siehe § 4 der Durchführungsverordnung zum
revidierten DBA-Deutschland, AÖF Nr. 200/1994).
7. Juni
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
AuslandsentsendungDienstnehmerDienstvertragLohnsteuerLohnsteuerabzugspflichtAnsässigkeitsbestätigungAnsässigkeitsnachweis
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 1155/1/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17595
- Gültig
- 07.06.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF