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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2744

Pensionsabfindung nach Wohnsitzverlegung in die Slowakei

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0350-IV/4/2006vom 26.06.2006

Wortlaut laut Findok

Verlegt ein Dienstnehmer einer inländischen Betriebstätte einer britischen Gesellschaft im November 2005 seinen Wohnsitz aus Anlass der Pensionierung in die Slowakei und fließt ihm nach der Wohnsitzverlegung von seinem Arbeitgeber (von der britischen Gesellschaft) eine Pensionsabfindung zu, dann unterliegt diese Pensionsabfindung genauso wie die noch vor der Wohnsitzverlegung ausbezahlte Abfertigung der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Denn durch den Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht geht die Steuerpflicht an sämtlichen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die im Inland ausgeübt worden ist, nicht verloren. Allerdings verpflichtet Artikel 18 des in diesem Fall ab November 2005 mit der Slowakei anzuwendenden DBA (DBA-CSSR) zur Steuerfreistellung in Österreich; und zwar auch dann, wenn die Slowakei diese Pensionsabfindung nach ihrem inländischen Recht nicht besteuert; denn das DBA enthält diesbezüglich keine "subject-to-tax-Klausel", die die Steuerfreistellung in Österreich von der Steuerzahlung im DBA-Partnerstaat abhängig macht. Dennoch kann der Lohnsteuerabzug in Österreich nur unterbleiben, wenn dem britischen Arbeitgeber in seiner österreichischen Betriebstätte ein ordnungsgemäß ausgefülltes und von der slowakischen Steuerverwaltung bestätigtes Formular ZS-QU1 vorliegt. Bundesministerium für Finanzen, 26. Juni 2006

Normen und Schlagworte

PensionsabfindungZS-QU1subject-to-tax-Klausel

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0350-IV/4/2006
Stammnummer
23175
Gültig
26.06.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF