Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2744
Pensionsabfindung nach Wohnsitzverlegung in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0350-IV/4/2006vom 26.06.2006
Wortlaut laut Findok
Verlegt ein Dienstnehmer einer
inländischen Betriebstätte einer britischen Gesellschaft im November
2005 seinen Wohnsitz aus Anlass der Pensionierung in die Slowakei und
fließt ihm nach der Wohnsitzverlegung von seinem Arbeitgeber (von der
britischen Gesellschaft) eine Pensionsabfindung zu, dann unterliegt diese
Pensionsabfindung genauso wie die noch vor der Wohnsitzverlegung ausbezahlte
Abfertigung der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Denn durch den
Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht geht die Steuerpflicht an
sämtlichen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die im
Inland ausgeübt worden ist, nicht verloren.
Allerdings verpflichtet Artikel 18 des in diesem Fall ab
November 2005 mit der Slowakei anzuwendenden DBA (DBA-CSSR) zur
Steuerfreistellung in Österreich; und zwar auch dann, wenn die Slowakei
diese Pensionsabfindung nach ihrem inländischen Recht nicht besteuert; denn
das DBA enthält diesbezüglich keine "subject-to-tax-Klausel", die die
Steuerfreistellung in Österreich von der Steuerzahlung im DBA-Partnerstaat
abhängig macht. Dennoch kann der Lohnsteuerabzug in Österreich nur
unterbleiben, wenn dem britischen Arbeitgeber in seiner österreichischen
Betriebstätte ein ordnungsgemäß ausgefülltes und von der
slowakischen Steuerverwaltung bestätigtes Formular ZS-QU1 vorliegt.
Bundesministerium für Finanzen, 26. Juni 2006
Normen und Schlagworte
- Art. 18 DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0350-IV/4/2006
- Stammnummer
- 23175
- Gültig
- 26.06.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF