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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2221

Irischer Pensionsfonds

geltende FassungEAS-Auskunft04 2481/1-IV/4/03vom 03.02.2003

Wortlaut laut Findok

Bezieht ein irischer Pensionsfonds, der zur Gänze dem irischen Staat gehört, Dividenden österreichischer Kapitalgesellschaften, dann besteht Anrecht, gemäß Artikel 8 des DBA-Irland eine Rückzahlung der die 10%-Grenze übersteigenden österreichischen Kapitalertragsteuer zu beantragen. Die Rückzahlung müsste auf dem Formular ZS-RD1 oder ZS-RE1 unter Anschluss des Beiblattes A beim Finanzamt Eisenstadt beantragt werden. Der Umstand, dass der Pensionsfonds dem irischen Staat gehört, rechtfertigt aber nicht, dass eine vollständige Rückzahlung der österreichischen Kapitalertragsteuer erlangt werden kann. 03. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

staatliche PensionsfondsDividendenKapitalertragsteuer-Rückzahlung10%-Grenze

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 2481/1-IV/4/03
Stammnummer
36172
Gültig
03.02.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF