Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2221
Irischer Pensionsfonds
geltende FassungEAS-Auskunft04 2481/1-IV/4/03vom 03.02.2003
Wortlaut laut Findok
Bezieht ein irischer Pensionsfonds, der
zur Gänze dem irischen Staat gehört, Dividenden österreichischer
Kapitalgesellschaften, dann besteht Anrecht, gemäß Artikel 8 des
DBA-Irland eine Rückzahlung der die 10%-Grenze übersteigenden
österreichischen Kapitalertragsteuer zu beantragen. Die Rückzahlung
müsste auf dem Formular ZS-RD1 oder ZS-RE1 unter Anschluss des Beiblattes A
beim Finanzamt Eisenstadt beantragt werden.
Der Umstand, dass der Pensionsfonds dem irischen Staat
gehört, rechtfertigt aber nicht, dass eine vollständige
Rückzahlung der österreichischen Kapitalertragsteuer erlangt werden
kann.
03. Februar
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 8 DBA IRL (E), Doppelbesteuerungsabkommen Irland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 66/1968
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2481/1-IV/4/03
- Stammnummer
- 36172
- Gültig
- 03.02.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF