Unterhält eine in Deutschland ansässige Filmproduktions-GmbH (M-GmbH) aufgrund ihrer dauerhaften Tätigkeiten durch eine feste Einrichtung im Inland eine Betriebsstätte in Österreich und hält diese 100% der Anteile an einer ebenfalls in Deutschland ansässigen Tochter-GmbH (T-GmbH), welche einmalig für rund sechs Wochen…
…EStG 1988 zuzumessen ist, wie beispielsweise Stuntmen. Ein in Deutschland ansässiger Stuntman, der von einer österreichischen Filmproduktionsgesellschaft auf Werkvertragsbasis für Dreharbeiten in Österreich engagiert wird, darf daher gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich besteuert werden. Allerdings kann ein Doppelbesteuerungsabkommen keine Besteuerungsrechte schaffen, die im innerstaatlichen Recht…
Verfasst ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für eine deutsche Filmproduktionsgesellschaft das Drehbuchmanuskript und überlässt er ihr die Nutzung der daran bestehenden Urheberrechte, so stellen die hiefür geleisteten Vergütungen Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 DBA-Deutschland dar, die diesfalls der ausschließlichen Besteuerung in Österreich unterliegen…
Kraft unbeschränkter Steuerpflicht ist ein in Österreich ansässiger Schauspieler mit den Bezügen, die er als Dienstnehmer einer deutschen Filmproduktionsgesellschaft für die ausschließlich in Mexiko erfolgende Mitwirkung an einer Filmproduktion erhält, in Österreich steuerpflichtig. Die Bezüge sind gemäß Artikel 9 i.V. mit Art. 13 des…
Wurde eine in Österreich ansässige Schauspielerin von einer deutschen Filmproduktionsgesellschaft im Wege eines Dienstvertrages für 17tägige Dreharbeiten in Österreich engagiert, wobei deutsche Sozialversicherungsbeiträge und eine 25%ige deutsche Abzugssteuer einbehalten worden sind, dann besteht dessen ungeachtet Steuerpflicht in Österreich. Denn gemäß Artikel 15 Abs. 2…
…dass alle Mitwirkenden (Filmschauspieler, Kameraleute und Fahrer) Dienstnehmer einer deutschen Arbeitskräfteverleihfirma sind, die diese an die deutsche Filmproduktionsgesellschaft verliehen hat, dann würden nur die Filmschauspieler (alle im Fernsehfilm sichtbaren Darsteller) gemäß Artikel 17 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung unterliegen; nicht aber die nicht unter Artikel…
Wird von einer österreichischen Filmproduktionsgesellschaft ein in den USA lebender Darsteller als Dienstnehmer für die Mitwirkung an einer ausschließlich in Schweden stattfindenden TV-Produktion engagiert, dann wird durch die Bestimmungen des österreichisch-schwedischen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht Österreichs an den gezahlten Gagen nicht berührt, wohl aber…
Werden von einem US-Unternehmen im Rahmen der Produktion eines Kinofilmes mit einem in den USA ansässigen und einem in Großbritannien ansässigen Darsteller 2 Drehtage in Österreich abgehalten, dann treten die beiden Künstler hierdurch in die österreichische Steuerpflicht ein. Es ist unerheblich, ob es sich…
Werden von einer österreichischen Filmproduktionsfirma ausländische Regisseure als Dienstnehmer angestellt, dann unterliegen die an sie gezahlten Gehälter der inländischen Besteuerung. Diese Steuerpflicht gründet sich im internationalen Verhältnis auf die dem Artikel 15 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmungen der einzelnen DBA. Bei den im Fall der…
Produziert eine österreichische Filmproduktionsgesellschaft einen US-Film, bei dem in Österreich durch zwei Monate hindurch die Dreharbeiten mit Schauspielern aus Deutschland, USA, Großbritannien, Spanien und Frankreich stattfinden, dann wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass die an dem Spielfilm mitwirkenden Schauspieler als Arbeitnehmer tätig werden…
Schließt eine österreichische Filmproduktionsgesellschaft mit in Deutschland ansässigen Schauspielern Werkverträge ab, auf Grund derer sich diese Schauspieler zur Mitwirkung an Filmdrehaufnahmen in Neuseeland verpflichten, dann unterliegen die hierfür gezahlten Gagen der Abzugsbesteuerung nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. An Dreharbeiten mitwirkende Schauspieler nur deshalb…
Wird von einer österreichischen Filmproduktions-GMBH in der Dominikanischen Republik (mit der kein DBA besteht) ein Film gedreht und wirken hiebei in den USA ansässige Darsteller mit, die von einer US-Agenturgesellschaft hiefür ausgewählt worden sind, dann ist für die Beantwortung der Frage, ob für…
Wird von einer österreichischen Filmproduktionsgesellschaft ein in den USA lebender Darsteller (mit einem Zweitwohnsitz in Österreich) für die Mitwirkung an einem Filmprojekt engagiert, dessen Dreharbeiten durch 4 Wochen hindurch in Italien stattfinden, dann wird durch die Bestimmungen des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht Österreichs an…
Beauftragt eine österreichische Filmproduktionsfirma eine inländische Modelagentur ihr für die inländische Produktion eines Werbespots ausländische Models zu vermitteln, dann tritt hiedurch inländische Steuerpflicht der ausländischen Models ein (siehe z.B. EAS 302, EAS 762). Der Schuldner der den Models zufließenden Einkünfte ist gemäß § 100…
Hat ein in Österreich ansässiger Schauspieler aus seiner dienstvertraglichen Verpflichtung bei einer deutschen Filmproduktionsgesellschaft im Jahr 2002 eine Nettogage von rund 8.000 Euro bezogen, wobei diese Einkünfte ausschließlich aus Drehaufnahmen herrühren, die tageweise in Frankreich und Malta stattfanden, dann steht auf Grund von Artikel…
Werden von einer österreichischen Filmproduktionsgesellschaft in Deutschland ansässige Filmschauspieler und Stabmitglieder für einen Film engagiert, der ausschließlich in Südafrika gedreht wird, kann die österreichische Filmproduktionsgesellschaft gemäß Art. 9 DBA-Deutschland den Lohnsteuerabzug unterlassen, vorausgesetzt, dass gemäß § 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland…
…Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 12 des OECD-Musterabkommens). Liegt hingegen der (wahrscheinlichere) Fall vor, dass die Urheberrechte an dem Film der österreichischen Filmproduktionsgesellschaft zustehen, dann müssen zwangsläufig die unter dem Titel "buyout" geleisteten Beträge ebenfalls als Entgelt für die erbrachte schauspielerische Tätigkeit aufgefasst…
…oder ob diese Agenturen die Schauspieler eigenständig verpflichten, so dass vertragliche Leistungsverpflichtungen nicht zwischen den Schauspielern und dem inländischen Filmproduktionsunternehmen, sondern zwischen den Schauspielern und den ausländischen "Agenturen" zustandekommen (die diesfalls nicht als "Agentur" im technischen Sinn tätig werden). Welche dieser beiden Gestaltungsformen tatsächlich vorliegt…
Ob eine Film-Koproduktion als Mitunternehmerschaft eingestuft wird, hängt davon ab, ob hierbei in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die typische Erscheinungsform einer Mitunternehmerschaft gewählt wird. Erfolgt die Koproduktion nicht in der Rechtsform einer im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaft (OHG, KG, Erwerbsgesellschaft), sondern in jener einer Gesellschaft nach bürgerlichem…