Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1693
In Mexiko für eine deutsche Filmproduktionsgesellschaft tätiger inländischer Schauspieler
geltende FassungEAS-AuskunftP 258/1-IV/4/00vom 17.10.2000
Wortlaut laut Findok
Kraft unbeschränkter Steuerpflicht
ist ein in Österreich ansässiger Schauspieler mit den Bezügen,
die er als Dienstnehmer einer deutschen Filmproduktionsgesellschaft für die
ausschließlich in Mexiko erfolgende Mitwirkung an einer Filmproduktion
erhält, in Österreich steuerpflichtig. Die Bezüge sind
gemäß Artikel 9 i.V. mit Art. 13 des DBA-Ö/Deutschland von der
deutschen Besteuerung freizustellen.
17. Oktober
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 13 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 258/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2723
- Gültig
- 17.10.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF