Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2825
Filmdreharbeiten in Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0081-IV/4/2007vom 02.03.2007
Wortlaut laut Findok
Produziert eine österreichische
Filmproduktionsgesellschaft einen US-Film, bei dem in Österreich durch zwei
Monate hindurch die Dreharbeiten mit Schauspielern aus Deutschland, USA,
Großbritannien, Spanien und Frankreich stattfinden, dann wird im
allgemeinen davon auszugehen sein, dass die an dem Spielfilm mitwirkenden
Schauspieler als Arbeitnehmer tätig werden (BFH BStBl. II 70, 867, BStBl.
II 72, 88, BStBl II 72, 214, BStBl. II 72, 131) und dass folglich der
österreichische Lohnsteuerabzug nach § 70 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 mit dem
20-prozentigen Steuersatz vorzunehmen ist. Sollte die künstlerische
Mitwirkung als freiberufliche Tätigkeit einzustufen sein, wäre die
20-prozentige Steuer auf der Grundlage von § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 zu
erheben.
Das österreichische Besteuerungsrecht wird in beiden
Fällen (unselbständige oder selbständige Arbeitsausübung)
durch die dem OECD-Musterabkommen folgenden Doppelbesteuerungsabkommen
bestätigt; lediglich im Abkommen mit den USA ist eine Freigrenze von $
20.000 vorgesehen.
Die Filmschauspieler erhalten ihre Vergütungen
für die Erbringung ihrer schauspielerischen Darstellungsleistungen
(Aktivleistungen) und nicht als Abgeltung einer von ihnen erteilten Erlaubnis
(Passivleistung), derzufolge der mit ihnen gedrehte Film auch verwertet werden
darf. Das Herausschälen einer (auf Grund der DBA in Österreich
steuerlich nicht erfassbaren) Lizenzgebühr ist daher nicht zulässig,
weil davon auszugehen ist, dass bereits auf Grund des Engagementvertrages die
Filmverwertungsrechte bei der Filmproduktionsgesellschaft liegen (siehe in
diesem Zusammenhang den OECD-Kommentar zu Art. 12 Z 18 letzter Satz OECD-MA,
betreffend Studioaufnahmen eines Orchesterkonzertes).
Bundesministerium für Finanzen, 2. März
2007
Normen und Schlagworte
- § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0081-IV/4/2007
- Stammnummer
- 29605
- Gültig
- 02.03.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF