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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2385

Ausländische Regisseure einer österreichischen Filmfirma

geltende FassungEAS-AuskunftC 32/11-IV/4/03vom 09.12.2003

Wortlaut laut Findok

Werden von einer österreichischen Filmproduktionsfirma ausländische Regisseure als Dienstnehmer angestellt, dann unterliegen die an sie gezahlten Gehälter der inländischen Besteuerung. Diese Steuerpflicht gründet sich im internationalen Verhältnis auf die dem Artikel 15 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmungen der einzelnen DBA. Bei den im Fall der EAS 2253 engagierten Regisseuren eines österreichischen Theaters handelte es sich um auf Werkvertragsbasis unter Vertrag genommene Regisseure, deren Honorare - mangels inländischer Betriebstätte - in Österreich von der Besteuerung freizustellen waren; und zwar auf der Grundlage der dem Artikel 14 bzw. 7 des OECD-Musterabkommens nachgebildeteten Abkommensbestimmungen. 09. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

RegisseureDienstnehmerGehälterWerkverträge

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
C 32/11-IV/4/03
Stammnummer
36803
Gültig
09.12.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF