Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2385
Ausländische Regisseure einer österreichischen Filmfirma
geltende FassungEAS-AuskunftC 32/11-IV/4/03vom 09.12.2003
Wortlaut laut Findok
Werden von einer österreichischen
Filmproduktionsfirma ausländische Regisseure als Dienstnehmer angestellt,
dann unterliegen die an sie gezahlten Gehälter der inländischen
Besteuerung. Diese Steuerpflicht gründet sich im internationalen
Verhältnis auf die dem Artikel 15 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten
Bestimmungen der einzelnen DBA.
Bei den im Fall der EAS 2253 engagierten Regisseuren eines
österreichischen Theaters handelte es sich um
auf Werkvertragsbasis unter Vertrag
genommene Regisseure, deren Honorare - mangels inländischer
Betriebstätte - in Österreich von der Besteuerung freizustellen waren;
und zwar auf der Grundlage der dem Artikel 14 bzw. 7 des OECD-Musterabkommens
nachgebildeteten Abkommensbestimmungen.
09. Dezember
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
- Art. 7 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
- Art. 14 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 32/11-IV/4/03
- Stammnummer
- 36803
- Gültig
- 09.12.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF