Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2129
Filmdrehaufnahmen in Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/36-IV/4/02vom 11.10.2002
Wortlaut laut Findok
Werden von einem US-Unternehmen im
Rahmen der Produktion eines Kinofilmes mit einem in den USA ansässigen und
einem in Großbritannien ansässigen Darsteller 2 Drehtage in
Österreich abgehalten, dann treten die beiden Künstler hierdurch in
die österreichische Steuerpflicht ein. Es ist unerheblich, ob es sich bei
den Dreharbeiten um eine "Unterhaltungsdarbietung" handelt oder nicht (in EAS
1101 und EAS 1453 wurde eine Mitwirkung an bloßen Darbietungsfragmenten,
wie dies bei einzelnen Szenenaufnahmen im Zuge von Filmdreharbeiten der Fall
ist, als nicht gegeben angesehen). Denn ein beschränkt steuerpflichtiger
Filmkünstler unterliegt gemäß
§ 98 EStG 1988 jedenfalls
kraft inländischer Arbeitsausübung der inländischen
Steuerpflicht; diese inländische Steuerpflicht besteht im Übrigen
unabhängig davon, ob der Künstler Dienstnehmer der Filmgesellschaft
ist oder auf Werkvertragsbasis von ihr engagiert worden ist. Ein Unterschied
liegt nur darin, dass im Fall der Dienstnehmereigenschaft - mangels
inländischer Lohnsteuerbetriebstätte - keine Steuerabzugspflicht
für die Filmgesellschaft besteht, im Fall eines Werkvertrages aber schon
(Steuerabzug gemäß
§ 99 EStG 1988).
Allerdings beschränkt sich die Steuerpflicht bereits
nach inländischem Recht auf jenen
Teil der Künstlergagen, die auf die
beiden Drehtage in Österreich entfallen. Im Fall des in den USA
ansässigen Künstlers tritt inländische Steuerpflicht
gemäß Art. 17 DBA-USA weiters nur dann ein, wenn die Jahresfreigrenze
von 20.000 Dollar überschritten wird.
Soweit bei den beiden Künstlern Steuerzahlungen in
Österreich erbracht werden, sind diese auf Grund der mit den USA und mit
Großbritannien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in den
Ansässigkeitsstaaten anrechenbar.
11. Oktober
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 98 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 17 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
- Art. 17 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/36-IV/4/02
- Stammnummer
- 33571
- Gültig
- 11.10.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF