…Rahmen des EAS-Verfahrens keine näheren Informationen erteilt werden können. Liegt ein ausländischer Kapitalanlagefonds vor, dann unterliegen die ausschüttungsgleichen Erträge im Durchgriffsweg (also ungeachtet der tatsächlichen Ausschüttung an den Investor) als Einkünfte aus Kapitalvermögen der österreichischen Besteuerung (wobei vorbelastende US-Steuern nach Maßgabe der Bestimmungen…
Bei Ermittlung des Höchstbetrages, bis zu dem Auslandssteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer angerechnet werden können, sind die durch Anrechnung begünstigten ausländischen "Einkünfte" gemäß BMF Erlass vom 27. Dezember 1990, AÖF Nr. 49/1991, um alle Aufwendungen zu kürzen, die hiezu in einem "erkennbaren wirtschaftlichen…
Ausländische Einkünfte sind stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln; dies gilt auch für die Ermittlung der Höhe deutscher Aufsichtsratsvergütungen, die bei dem in Österreich ansässigen Aufsichtsrat lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen sind. Die 30%ige deutsche Aufsichtsratssteuer, die gemäß § 50a dEStG erhoben wird…
…Steuerfreistellung für deren ausländische Einkünfte vor. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, sind die steuerpflichtigen inländischen Einkünfte pauschal mit 33% der "insgesamt im Kalenderjahr erzielten Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit" anzusetzen. Die pauschale Einkünfteermittlung betrifft sonach die Einkünfte aus der Tätigkeit…
…Steuerfreistellung betroffenen ausländischen Einkünfte; es scheiden sonach sowohl die laufende deutsche Rente als auch die Sonderzahlungen aus. Der im dritten Schritt ermittelte Durchschnittsteuersatz ist auf diese DBA-konforme Besteuerungsgrundlage anzuwenden. Deutsche Sonderzahlungen bleiben daher in dem nach § 67 EStG begünstigten Ausmaß für die Ermittlung des…
…Sinn aufzufassen sein, sodass ein gesetzlicher Krankenversicherungspflichtbeitrag an eine deutsche Sozialversicherungseinrichtung auch bei der Ermittlung der Einkünfte aus Beratungstätigkeit abzugsfähig ist. Ist das Gesamteinkommen nach österreichischem Recht ermittelt und ergibt sich im vorliegenden Fall aus der Anwendung des DBA-Deutschland das Erfordernis, die deutschen Sozialversicherungsrenten…
…von der Besteuerung freizustellen, jedoch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Hiezu müssen die ausländischen Einkünfte nach österreichischem Steuerrecht ermittelt werden. Dies hat zur Folge, dass die 8-prozentige deutsche Investitionszulage sowie der deutsche Investitionszuschuss nach österreichischem Recht als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zuzurechnen sind, auch wenn die…
…Denn eine anrechenbare ausländische Steuer kann immer nur von jener österreichischen Steuer in Abzug gebracht werden, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Bei Ansatz des für die steuerliche Gewinnermittlung heranzuziehenden steuerlichen Betriebsvermögens der Jahre 1994 und 1995 sind daher die in diesen Rechnungsperioden zugeflossenen…
…der Betriebstätte der deutschen Personengesellschaft zuzurechnen ist. Nach inländischem Recht ist allerdings ernstlich zweifelhaft, ob die Einkünfte einer ausländischen Personengesellschaft nach § 5 EStG zu ermitteln sind, da die Firma dieser ausländischen Personengesellschaft nicht - wie dies § 5 EStG als Voraussetzung für seine Anwendung verlangt - im (österreichischen)…
…S, bei dessen Ermittlung neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und einem Gewinn eines Einzelunternehmens ein Verlust aus einer 50%igen inländischen Kommanditbeteiligung von rund 0,01 Mio S berücksichtigt wurde, dann kann begrifflich die zur Erhebung gelangende österreichische Einkommensteuer nur auf jene Einkünfte entfallen, die…
…erbringt, so ist bei Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" in Österreich nach den inländischen Grundsätzen des Verlustausgleiches vorzugehen: dies bedeutet, dass zunächst der "horizontale Verlustausgleich" innerhalb der Einkunftsart "selbständige Arbeit" vorzunehmen ist und dass erst ein danach noch verbleibender Verlustrest die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kürzt…
…sodass im Fall schädlicher passiver Einkünfte der maltesischen Tochtergesellschaft ein Methodenwechsel vom Freistellungs- zum Anrechnungsverfahren gem. § 10 Abs. 3 KStG 1988 eintritt. Denn für die Ermittlung der Durchschnittsteuerbelastung im Sinn der Verordnung ist die mit 35% erhobene maltesische Steuer um alle daraus wieder geleisteten Rückzahlungen…
…Industrieller seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich und setzt sich sein Einkommen wie folgt zusammen : a) Gewinnausschüttungen aus verschiedenen deutschen GmbH-Beteiligungen b) Einkünfte aus deutschem Immobilienbesitz c) Verluste aus deutschen Verlustbeteiligungen d) Gewinnausschüttungen von maltesischen Kapitalgesellschaften e) Geschäftsführerbezüge von den maltesischen Gesellschaften dann ist…
…jenen Teil der österr. Körperschaftsteuer erfolgen, der auf die italienischen "Einkünfte" entfällt. Bei Ermittlung der durch Anrechnung begünstigten italienischen Einkünfte müssen die italienischen Zinsen um alle damit im "wirtschaftlichen Zusammenhang" stehenden Aufwendungen gekürzt werden. Dieser "wirtschaftliche Zusammenhang" muss gemäß BMF-Erlass vom 27. Dezember 1990…
…Großbritannien nicht die A-GMBH, sondern die B-GMBH besteuert. Die Ermittlung des allein dem Organträger zustehenden "Anrechnungshöchstbetrages" erfolgt nach den Grundsätzen der "per country limitation" unter Zusammenfassung aller durch Anrechnung begünstigten britischen Einkünfte sowohl des Organträgers als auch der Organgesellschaft. Durch Anrechnung begünstigt sind…
…85 S anfällt, dann hat bei Ermittlung der durch Anrechnung begünstigten niederländischen Einkünfte eine Saldierung stattzufinden. Bei Ermittlung der 1994 bei Kennzahl 396 anzusetzenden anrechenbaren niederländischen Quellensteuer ist ebenfalls die in beiden Fällen von den tatsächlichen Ausschüttungen einbehaltene niederländische Steuer zusammenzufassen ("per country limitation"); bei…
…könnten die aus dem spanischen Immobilienbesitz resultierenden Verluste für die österreichischen Anleger nur im Wege des (negativen) Progressionsvorbehaltes steuerliche Wirkungen zeitigen. Da aber auch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes ausländische (positive und negative) Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln sind, bedarf es noch der Überprüfung…
…entspricht dem Ergebnis österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche vom 7. Oktober 1994 über die Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds (EAS 530). Bei Ermittlung der in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte sind alle damit im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen nach Maßgabe der inländischen Abgabenvorschriften als Werbungskosten abzugsfähig; es ist unerheblich…
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…
…Die US-Pension ist daher für die Ermittlung des auf das übrige Einkommen anzuwendenden Steuersatzes anzusetzen. Hierbei sind die US-Einkünfte mit dem nach österreichischem innerstaatlichen Recht maßgebenden Betrag für die Progressionsberechnung heranzuziehen. Da aber sowohl inländische wie ausländische Einkommensteuern mit einem Abzugsverbot belegt sind…