Findok · EAS-Auskünfte
EAS 282
Investitionsbegünstigungen in den neuen deutschen Bundesländern
geltende FassungEAS-AuskunftG 1807/2/1-IV/4/93vom 13.07.1993
Wortlaut laut Findok
Ist ein in Österreich ansässiger
Steuerpflichtiger an einer deutschen Personengesellschaft beteiligt, deren
Betriebstätten sich in den neuen deutschen Bundesländern befinden,
sind die Gewinnanteile gemäß Art. 4 DBA-Deutschland in
Österreich von der Besteuerung freizustellen, jedoch für Zwecke des
Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Hiezu müssen die ausländischen
Einkünfte nach österreichischem Steuerrecht ermittelt
werden.
Dies hat zur Folge, dass die 8-prozentige deutsche
Investitionszulage sowie der deutsche Investitionszuschuss nach
österreichischem Recht als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zuzurechnen
sind, auch wenn die deutsche Investitionszulage nach deutschem Recht
Steuerfreiheit genießt. Auch die 50-prozentige deutsche Sonderabschreibung
kann bei Ermittlung der deutschen Einkünfte für Belange der
Progressionsermittlung nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Österreichische Investitionsbegünstigungen stehen
nicht zu, da diese an inländische Betriebstätten gebunden
sind.
13. Juli
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 1807/2/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18066
- Gültig
- 13.07.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF