RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 282

Investitionsbegünstigungen in den neuen deutschen Bundesländern

geltende FassungEAS-AuskunftG 1807/2/1-IV/4/93vom 13.07.1993

Wortlaut laut Findok

  Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer deutschen Personengesellschaft beteiligt, deren Betriebstätten sich in den neuen deutschen Bundesländern befinden, sind die Gewinnanteile gemäß Art. 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, jedoch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Hiezu müssen die ausländischen Einkünfte nach österreichischem Steuerrecht ermittelt werden. Dies hat zur Folge, dass die 8-prozentige deutsche Investitionszulage sowie der deutsche Investitionszuschuss nach österreichischem Recht als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zuzurechnen sind, auch wenn die deutsche Investitionszulage nach deutschem Recht Steuerfreiheit genießt. Auch die 50-prozentige deutsche Sonderabschreibung kann bei Ermittlung der deutschen Einkünfte für Belange der Progressionsermittlung nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Österreichische Investitionsbegünstigungen stehen nicht zu, da diese an inländische Betriebstätten gebunden sind. 13. Juli 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

SteuerfreistellungFreistellungSteuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltBeteiligung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
G 1807/2/1-IV/4/93
Stammnummer
18066
Gültig
13.07.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF