…unterliegen die ab Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht zugeflossenen Arbeitseinkünfte auch dann der Steuerpflicht, wenn sie kausal durch eine vorhergehende Auslandstätigkeit erzielt worden sind (EStR 2000 Rz 19). Dem steht allerdings Artikel 13 DBA-Schweden entgegen, da nach dieser Bestimmung die vor der Ansässigkeitsbegründung in Österreich…
…haben, waren nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen waren. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des EStG 1988 wurde für Steuerausländer ab der Veranlagung 1989 die Sonderausgabenabzugsmöglichkeit eröffnet, sodass…
…haben, waren nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen waren. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des EStG 1988 wurde für Steuerausländer ab der Veranlagung 1989 die Sonderausgabenabzugsmöglichkeit eröffnet, sodass…
…und am Ende des Jahres) und nach deutschem Recht (entspricht weitgehend der österreichischen Einkünfteermittlung) möglich, dann werden keine Bedenken dagegen erhoben, die in Deutschland maßgebenden Werte als inländische Progressionseinkünfte anzusetzen, wenn die steuerliche Auswirkung dieser Vereinfachung in Österreich unerheblich und die Ableitung der österreichischen Einkünfteermittlung…
Hat ein inländischer Sportverein einen ausländischen Trainer für die Zeit von Mitte Juli 1998 bis Ende Februar 1999 als Dienstnehmer verpflichtet, wobei allerdings der Inlandsaufenthalt in einem Hotel vorzeitig bereits im Dezember 1998 beendet worden ist, so dass in Österreich nur beschränkte Steuerpflicht eingetreten ist…
…Steuerpflicht würde in Österreich gemäß Artikel 19 Abs. 2 lit. b (Ortskräftevorbehalt) nur dann eintreten, wenn die Ansässigkeitsbegründung in Österreich nicht ausschließlich deshalb erfolgt wäre, um die Botschaftsdienste zu leisten. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen kommt dieser Ortskräftevorbehalt nicht zum Tragen (die Steuerfreiheit der…
…zwei Einkommensteuererklärungen abzugeben: eine nach den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht mit der Welteinkommensentwicklung bis Ende Mai und eine weitere nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht, die den Zeitraum ab Juni 1994 umfasst. Hinsichtlich der für den Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht abzugebenden Steuererklärung sind bei Beurteilung…
…Arbeitsleistungen gegenüber der US-Gesellschaft und nicht gegenüber der österreichischen Gesellschaft abgegolten worden sind (vgl. EAS 1189 betr. DBA-Belgien). Anders als im Fall Belgiens untersagt allerdings das bis Ende 1998 geltende DBA-USA aus dem Jahr 1956 bei in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen gemäß Artikel…
…genügt hiefür jedenfalls nicht. Im Zweifel wird die Frage wegen der damit involvierten Sachverhaltsabhängigkeit mit dem zuständigen Finanzamt abzuklären sein. Liegen daher die Dinge tatsächlich so, dass in der Zeit von Februar bis Ende August nur beschränkte Steuerpflicht in Österreich besteht, dann unterliegen die britischen…
…konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS.2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden…
…als steuerpflichtig zu werten (als steuerpflichtiger Zufluss von Zinsen) dann vermag das DBA-Recht ab 2003 daran nichts mehr zu ändern. Allerdings bestünde die Möglichkeit, die im Verhältnis zu Neuseeland entwickelte Problemlösung auch im Geltungsbereich des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens einzusetzen, dass nämlich auf der Grundlage…
…unbeschränkt steuerpflichtig. Aufgrund des DBA-Ö/Niederlande muss Österreich ab Ansässigkeitsverlagerung nach Holland aber alle Besteuerungsrechte an den deutschen Bezügen an Holland abgeben. Daher kann für die Zeit ab September 2000 für die auf die Deutschland-Tätigkeit entfallenden Bezügen in Österreich auch nicht mehr der…
…Zeiträume bis Ende 1993 auf der Grundlage des Artikels 7 des DBA-Großbritannien eine Entlastung von der österreichischen Quellenbesteuerung zu begehren. Andererseits unterliegen gemäß Artikel 17 DBA-Großbritannien die vom britischen Arbeitgeber an die Schauspieler gezahlten Gagen und Diäten der österreichischen Besteuerung. Diese Steuerpflicht kann…
Nach dem bis Ende 2002 geltenden DBA-Deutschland ex 1954 war ein anteiliges Besteuerungsrecht für die Bezüge eines in Deutschland ansässigen Mitarbeiters der deutschen Betriebstätte eine US-Unternehmens auch dann Österreich zugeteilt, wenn dieser Mitarbeiter auf österreichischem Staatsgebiet seiner beruflichen Tätigkeit nur kurzfristig (unter 183…
…einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen über, dann unterliegt dieser Vermögensübergang der inländischen Besteuerung und ist in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Rechtslage wurde in Ziffer 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 des österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommens ausdrücklich verankert. Anlässlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche Ende Februar 2000…
…21 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31.5.1996 die Drittstaatseinkünfte von der Besteuerung freistellen. Die mit der Zweitwohnsitzbegründung nach inländischem Recht eintretende "unbeschränkte Steuerpflicht" kann daher ab 1999 nicht mehr geltend gemacht werden. Sollte der Hauptwohnsitz in Ungarn noch bis Ende 1998 beibehalten werden…
Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitglied des Vorstands einer nicht börsennotierten österreichischen AG Ende September 2004 beendet, wobei das Vorstandsmitglied seinen Wohnsitz von Österreich nach Tschechien verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht wechselt, dann unterliegen die bis…
…italienischen KG Verluste aus dieser KG in den Jahren 2002 bis 2004 in Österreich im Wege des Verlustausgleiches verwertet und hat er Ende 2004 seinen Wohnsitz aus Österreich nach Südtirol verlegt, wobei ab 2005 in der italienischen KG bereits geringe, aber laufende Gewinne erwartet werden…
…Wird ein Dienstnehmer einer US-Gesellschaft im Rahmen seines Dienstverhältnisses vorübergehend für die Zeit vom 1. November 1993 bis Ende Mai 1994 nach Österreich entsandt, so tritt er hiedurch wegen Überschreitung der 6 Monatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO in die inländische unbeschränkte Steuerpflicht ein…
…Juni 1991 unter gleichzeitiger Aufgabe des US-Wohnsitzes der österreichische Wohnsitz begründet, so tritt ab diesem Zeitpunkt die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Österreich ein. Besteht daher bis Ende Mai 1991 bloß "beschränkte Steuerpflicht" in Österreich, könnte hinsichtlich der in diesem Zeitraum bezogenen Einkünfte eine steuerliche Erfassung…