Findok · EAS-Auskünfte
EAS 544
Simultane Dienstverhältnisse zu inländischem und US-Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskunftK 3519/1/1-IV/4/94vom 15.12.1994
Wortlaut laut Findok
Vermietet ein österreichischer Staatsbürger, der
seit 1992 seinen Hauptwohnsitz in die USA verlegt hat (US-Aufenthalte ca. 280
bis 300 Tage pro Jahr) und der bei einem US-Unternehmen und bei einem
österreichischen Unternehmen gleichzeitig als Arbeitnehmer beschäftigt
ist, ab 1. Juni 1994 sein österreichisches Eigenheim und scheidet er damit
aus der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht aus, so sind
für das Jahr 1994 zwei Einkommensteuererklärungen abzugeben: eine nach
den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht mit der
Welteinkommensentwicklung bis Ende Mai und eine weitere nach den Regeln der
beschränkten Steuerpflicht, die den Zeitraum ab Juni 1994
umfasst.
Hinsichtlich der für den Zeitraum der
beschränkten Steuerpflicht abzugebenden Steuererklärung sind bei
Beurteilung, ob die Erklärungsgrenze von 37.000 S (§ 42 Abs. 2 EStG)
überschritten ist, sämtliche Inlandseinkünfte im Sinn des §
98 EStG maßgebend (sonach die Vermietungseinkünfte und die kraft
Inlandsverwertung steuerpflichtigen Einkünfte aus dem Dienstverhältnis
zum österreichischen Arbeitgeber). In die Steuerbemessungsgrundlage selbst
sind indessen die inländischen Dienstbezüge nur dann einzubeziehen,
wenn sie den Gegenwert von US-$ 3.000 überschreiten (Art. X DBA-USA). Diese
Auffassung beruht u.a. auch auf der seinerzeit mit den USA abgestimmten Regelung
des Abschnittes 24 Abs. 1 des Durchführungserlasses zum DBA-USA, AÖF
Nr. 61/1961.
15. Dezember
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
DienstverhältnisDienstvertragWohnsitzverlegungWohnsitzwechselVermietungseinkünfteDienstverhältnisseMietentgelt
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 3519/1/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17425
- Gültig
- 15.12.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF