RIS AI
22 Treffer1426 msnur geltende Fassungen
EAS 2936Verwaltungsratsvergütungen aus der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0084-IV/4/200811.01.2008

…hinsichtlich der in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit einer Besteuerung unterzogen werden, dann bestünde kein Einwand, auf österreichischer Seite dieser Beurteilung zu folgen, um einen internationalen Besteuerungskonflikt zu vermeiden (ebenfalls EAS 2785). Übt allerdings der Verwaltungsrat seine Funktion nicht auf Grund eines Dienstvertrages mit der schweizerischen…

EAS 2785Verwaltungsratsvergütungen aus der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0550-IV/4/200618.10.2006

…eine Zuordnung unter Artikel 21 mit der Folge einer ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat rechtsrichtig sein kann. Sollten die Vergütungen allerdings nachweisbar in der Schweiz auf der Grundlage von Artikel 15 hinsichtlich der in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit einer Besteuerung unterzogen werden, dann bestünde kein Einwand…

EAS 1556Zur Frage der Ausweitung des Anwendungsbereiches des Auslandskünstlererlasses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/39-IV/4/9917.11.1999

…Veranstaltungen Wirkung zu verschaffen. In diesem Sinn würde seitens des BM für Finanzen kein Einwand dagegen zu erheben sein, die Erlaßregelungen auch bei Abhaltung von inländischen Kongreß- und Seminarveranstaltungen sinngemäß anzuwenden. 17. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1928Zur Frage der Ausweitung des Anwendungsbereiches des Auslandskünstlererlasses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 148/1-IV/4/0104.09.2001

…Z. 3 EStG die gesamte Abzugssteuer wieder rückzuerstatten ist, der Steuerabzug von vornherein unterbleiben. Der Erlass zeigt auf, unter welchen Bedingungen der Veranstalter diese Voraussetzung als gegeben annehmen kann. Unter EAS 1556 ist daher zum Ausdruck gebracht worden, dass kein Einwand dagegen erhoben würde, die…

EAS 1364Veräußerung von Anteilen an der österreichischen Muttergesellschaft an die US-Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 532/1-IV/4/9823.11.1998

…unterzogen, dann kann dagegen von österreichischer Seite kein Einwand erhoben werden, zumal auf US-Seite die Quellenbesteuerung gemäß Artikel VI DBA-USA auf 15% eingeschränkt worden ist. Die Inanspruchnahme des 5%igen Quellenbesteuerungssatzes (weil die Dividende der österreichischen Muttergesellschaft zugerechnet werden müsste) scheidet aus, da…

EAS 1903Jersey-Gesellschaft mit Geschäftsleitung in Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/33-IV/4/0103.08.2001

Wird eine in Jersey gegründete Kapitalgesellschaft in Großbritannien auf Grund des dort befindlichen Ortes der Geschäftsleitung der Besteuerung unterzogen, würde von Österreich kein Einwand dagegen erhoben werden, dass das österreichisch-britische Doppelbesteuerungsabkommen angewendet wird, wenn die britische Steuerverwaltung eine Bescheinigung erteilt, derzufolge diese Gesellschaft im…

EAS 1362International tätige Anwaltsozietäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 80/1-IV/4/9816.11.1998

…Partner steuerlich zu erfassen. Dem Einwand, dass freiberuflich in der Personengesellschaft mittätige ausländische Anwälte in Österreich nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, wenn sie ihre Tätigkeit nicht auf österreichischem Staatsgebiet ausüben, ist entgegenzuhalten, dass die beschränkte Steuerpflicht im Bereich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit nicht nur…

EAS 2860Konzerninterne Aufteilung des Währungsrisikos
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0372-IV/4/200722.05.2007

…den Dollar-Verfall Verluste erbracht haben, so kann im Grunde kein Einwand erhoben werden, wenn die österreichische GmbH aus kaufmännischen Erwägungen das Währungsrisiko mit ihrer US-Tochtergesellschaft teilt. Und zwar dadurch, dass sie eine Vereinbarung mit der Tochtergesellschaft eingeht, derzufolge unter Zugrundelegung des seinerzeitigen Kursverhältnisses…

EAS 2806Auswirkungen des EuGH-Urteils "Scorpio" auf die österr. Abzugsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0013-IV/4/200715.01.2007

…Klärung kein Einwand zu erheben sein, wenn wie folgt vorgegangen wird: Der Kulturveranstalter kann sich als berechtigt erachten, im Steuerabzugsverfahren die Betriebsausgaben, die der Künstler ihm mitgeteilt hat und die im unmittelbaren Zusammenhang mit der in Österreich erbrachten künstlerischen Leistung stehen, von der Bemessungsgrundlage in…

EAS 2904Schiffsinnenmontagen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1709-IV/4/200729.10.2007

…der Fall sein, dann wird auf österreichischer Seite auf der Grundlage von Artikel 7 i.V. mit Art. 23 DBA-Deutschland Steuerfreistellung - unter Progressionsvorbehalt - zu gewähren sein. Aus österreichischer Sicht wäre kein Einwand dagegen zu erheben, dass die deutsche Steuerverwaltung die Montagen für Zwecke der…

EAS 2875Schweizerische Beteiligungserträge und Kapitalverkehrsfreiheit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0971-IV/4/200704.09.2007

…Beteiligungserträge bei der Veranlagung 2001 ist damit gesetzeskonform erfolgt. Dem Einwand des Steuerpflichtigen, dass diese Besteuerung gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des EGV verstößt, kann nicht gefolgt werden. Wohl ist es richtig, dass von den EU-Mitgliedstaaten die Kapitalverkehrsfreiheit auch gegenüber Drittstaaten, sonach auch gegenüber der Schweiz…

EAS 2362KESt-Rückerstattungsanträge von US-Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/8-IV/4/0314.10.2003

…kein Einwand dagegen zu erheben sein, wenn die gebündelt an eine US-Personengesellschaft fließenden Kapitalerträge auf Grund eines von der US-Personengesellschaft selbst gestellten Antrages von der Besteuerung in Österreich abkommenskonform entlastet werden. Doch kann eine solche Vorgangsweise nicht davon entbinden, dass bei der Antragstellung…

EAS 1323Schiffsinnenmontagen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 183/2-IV/4/9806.10.1998

…Sollte dies der Fall sein, dann wird auf österreichischer Seite auf der Grundlage von Artikel 4 DBA-Deutschland Steuerfreistellung - unter Progressionsvorbehalt - zu gewähren sein. Aus österreichischer Sicht wäre kein Einwand dagegen zu erheben, dass die deutsche Steuerverwaltung die Montagen für Zwecke der maßgebenden Fristenberechnung auch…

EAS 1590Home Office für deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 778/1-IV/4/9924.01.2000

…diesfalls entbehrlich. Wurde in der Vergangenheit trotz nunmehr erkannter Lohnsteuerabzugspflicht die steuerliche Erfassung im Wege einer Einkommensteuerveranlagung vorgenommen, dann wird zu empfehlen sein, die Umstellungsproblematik mit dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt abzuklären. Seitens des BM für Finanzen würde unter solchen Gegebenheiten jedenfalls kein Einwand zu erheben sein…

EAS 1879Ostgeschäfte über eine österreichische Schwesteragenturgesellschaft einer schweizerischen Handelsgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 149/1-IV/4/0123.07.2001

…wird). Beim Ansatz der hier maßgebenden Verrechnungspreise wird - soferne keine Vergleichspreise zur Verfügung stehen - gegen die Anwendung der Kostenaufschlagsmethode kein Einwand zu erheben sein, wenn die Funktion der österreichischen Gesellschaft lediglich die eines Vermittlers und nicht die eines Zwischenhändlers ist. Ob hiebei der Ansatz eines…

EAS 3313Arbeitskräftegestellung durch ausländische Arbeitskräfteverleiher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0811-IV/4/201221.12.2012

…auch der 183-Tage-Klausel des Art. 15 DBA-Ö/Polen Wirkung zukommt. Daher ist eine Entlastungsberechtigung vom Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 im Fall von Kurzzeitentsendungen anzuerkennen. Dies setzt aber eine entsprechende Dokumentation durch die einzelnen Arbeitskräfte voraus, wobei zufolge EAS 3284 kein Einwand…

EAS 2685Steuerliche Behandlung von Film-Koproduktionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0260-IV/4/200608.05.2006

…der Fiktion basieren, dass von den drei Betriebstätten jene Gewinnteile erwirtschaftet wurden, die sie hätten erzielen können, wenn sie selbständige Unternehmen gewesen wären ("dealing at arm's length"-Prinzip). Von österreichischer Seite besteht kein Einwand, diese Aufteilung alternativ nach einem Schlüssel vorzunehmen, der auf der…

EAS 2511Österrreichische Theaterproduktion auf Auslandstournee
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 162/2-IV/4/0416.08.2004

…Frankreich), sind hierbei aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Bei der Ermittlung der auszuscheidenden Gewinnteile sind den Auslandsaufführungen nicht nur die direkt zuordenbaren lokalen Auslandskosten, sondern auch aliquote Teile der Produktionskosten zuzurechnen; wobei im Allgemeinen kein Einwand dagegen zu erheben sein wird, diese Produktionskosten nach dem…

EAS 2414Deutsche Geschäftsführer einer funktionsschwachen österreichischen Tochter-GmbH einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 161/1-IV/4/0426.01.2004

…mindern nach Fremdüblichkeitsgrundsätzen die Gewinne der österreichischen Tochter-GmbH. Gegen eine Weiterbelastung solcher Aufwendungen an die österreichische Tochter-GmbH kann daher seitens der österreichischen Finanzverwaltung kein Einwand erhoben werden.     26. Jänner 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 1429Übersetzer und EDV-Konsulent mit Arbeitsplätzen in den USA und in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 105/1-IV/4/9923.03.1999

…den USA abkommenskonform erhoben worden ist. Aus österreichischer Sicht wird jedenfalls kein Einwand dagegen zu erheben sein, wenn eine Gewinnaufteilung auf der Grundlage der an den beiden Arbeitsplätzen zugebrachten Arbeitstage erfolgt. 23. März 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…