Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1429
Übersetzer und EDV-Konsulent mit Arbeitsplätzen in den USA und in Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftO 105/1-IV/4/99vom 23.03.1999
Wortlaut laut Findok
Ein im Haus des Vaters in den USA zur
Verfügung gestelltes Arbeitszimmer, das einem mit seiner Familie in
Österreich lebendem Amerikaner ermöglichen soll, seinen Beruf (per
Internet an die Auftraggeber zu erbringende freiberufliche
Übersetzertätigkeiten und gewerbliche EDV-Konsulententätigkeiten)
sowohl an seinem österreichischen Wohnsitz als auch in den USA
auszuüben, stellt eine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung im Sinn
der Artikel 5 und 7 bzw. 14 des DBA-USA dar und nötigt folglich zu einer
sachgerechten Gewinnaufteilung.
Angesichts des Umstandes, daß die Doppelbesteuerung
im DBA-USA nach dem Anrechnungssystem beseitigt wird, kommt dieser
Gewinnaufteilung auf österreichischer Seite allerdings nur eine
sekundäre Bedeutung zu, nämlich nur insoweit, als es um die
Beurteilung geht, ob die in Österreich anzurechnende US-Steuer in den USA
abkommenskonform erhoben worden ist.
Aus österreichischer Sicht wird jedenfalls kein
Einwand dagegen zu erheben sein, wenn eine Gewinnaufteilung auf der Grundlage
der an den beiden Arbeitsplätzen zugebrachten Arbeitstage erfolgt.
23.
März 1999 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
- Art. 7 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
- Art. 14 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- O 105/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 7372
- Gültig
- 23.03.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF