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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1429

Übersetzer und EDV-Konsulent mit Arbeitsplätzen in den USA und in Österreich

geltende FassungEAS-AuskunftO 105/1-IV/4/99vom 23.03.1999

Wortlaut laut Findok

Ein im Haus des Vaters in den USA zur Verfügung gestelltes Arbeitszimmer, das einem mit seiner Familie in Österreich lebendem Amerikaner ermöglichen soll, seinen Beruf (per Internet an die Auftraggeber zu erbringende freiberufliche Übersetzertätigkeiten und gewerbliche EDV-Konsulententätigkeiten) sowohl an seinem österreichischen Wohnsitz als auch in den USA auszuüben, stellt eine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung im Sinn der Artikel 5 und 7 bzw. 14 des DBA-USA dar und nötigt folglich zu einer sachgerechten Gewinnaufteilung. Angesichts des Umstandes, daß die Doppelbesteuerung im DBA-USA nach dem Anrechnungssystem beseitigt wird, kommt dieser Gewinnaufteilung auf österreichischer Seite allerdings nur eine sekundäre Bedeutung zu, nämlich nur insoweit, als es um die Beurteilung geht, ob die in Österreich anzurechnende US-Steuer in den USA abkommenskonform erhoben worden ist. Aus österreichischer Sicht wird jedenfalls kein Einwand dagegen zu erheben sein, wenn eine Gewinnaufteilung auf der Grundlage der an den beiden Arbeitsplätzen zugebrachten Arbeitstage erfolgt. 23. März 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

ArbeitszimmerAnrechnungssystem

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
O 105/1-IV/4/99
Stammnummer
7372
Gültig
23.03.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF