Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1928
Zur Frage der Ausweitung des Anwendungsbereiches des Auslandskünstlererlasses
geltende FassungEAS-AuskunftÖ 148/1-IV/4/01vom 04.09.2001
Wortlaut laut Findok
Durch den
BMF-Erlass vom 15. April 1999, AÖFV. Nr. 111/1999, sollte keine steuerliche
Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung
herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit
erkennbar ist, dass im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß
§
102 Abs. 1 Z. 3 EStG die gesamte Abzugssteuer wieder rückzuerstatten ist,
der Steuerabzug von vornherein unterbleiben. Der Erlass zeigt auf, unter welchen
Bedingungen der Veranstalter diese Voraussetzung als gegeben annehmen
kann.
Unter EAS 1556
ist daher zum Ausdruck gebracht worden, dass kein Einwand dagegen erhoben
würde, die Erlassregelungen auch bei Abhaltung von inländischen
Kongreß- und Seminarveranstaltungen sinngemäß anzuwenden. Der
guten Ordnung halber müsste aber das zuständige Finanzamt unter
Vorlage dieser EAS-Auskunft um Zustimmung (die auch stillschweigend erteilt
werden kann) zu dieser Vorgangsweise ersucht werden.
04.
September 2001 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Ö 148/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 1940
- Gültig
- 04.09.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF