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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1928

Zur Frage der Ausweitung des Anwendungsbereiches des Auslandskünstlererlasses

geltende FassungEAS-AuskunftÖ 148/1-IV/4/01vom 04.09.2001

Wortlaut laut Findok

  Durch den BMF-Erlass vom 15. April 1999, AÖFV. Nr. 111/1999, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, dass im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG die gesamte Abzugssteuer wieder rückzuerstatten ist, der Steuerabzug von vornherein unterbleiben. Der Erlass zeigt auf, unter welchen Bedingungen der Veranstalter diese Voraussetzung als gegeben annehmen kann. Unter EAS 1556 ist daher zum Ausdruck gebracht worden, dass kein Einwand dagegen erhoben würde, die Erlassregelungen auch bei Abhaltung von inländischen Kongreß- und Seminarveranstaltungen sinngemäß anzuwenden. Der guten Ordnung halber müsste aber das zuständige Finanzamt unter Vorlage dieser EAS-Auskunft um Zustimmung (die auch stillschweigend erteilt werden kann) zu dieser Vorgangsweise ersucht werden. 04. September 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

VerwaltungsvereinfachungNachfolgeveranlagungSteuerabzugKünstler

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Ö 148/1-IV/4/01
Stammnummer
1940
Gültig
04.09.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF