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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1556

Zur Frage der Ausweitung des Anwendungsbereiches des Auslandskünstlererlasses

geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/39-IV/4/99vom 17.11.1999

Wortlaut laut Findok

Durch den BMF-Erlaß vom 15. April 1999, AÖFV. Nr. 111/1999, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, daß im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG die gesamte Abzugssteuer wieder rückzuerstatten ist, der Steuerabzug von vornherein unterbleiben. Der Erlaß zeigt auf, unter welchen Bedingungen der Veranstalter diese Voraussetzung als gegeben annehmen kann. Es ist einzuräumen, daß vieles dafür spricht, diesen Vereinfachungsgrundsätzen sinngemäß auch außerhalb von künstlerischen und sportlichen Veranstaltungen Wirkung zu verschaffen. In diesem Sinn würde seitens des BM für Finanzen kein Einwand dagegen zu erheben sein, die Erlaßregelungen auch bei Abhaltung von inländischen Kongreß- und Seminarveranstaltungen sinngemäß anzuwenden. 17. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 0101/39-IV/4/99
Stammnummer
2811
Gültig
17.11.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF