Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1556
Zur Frage der Ausweitung des Anwendungsbereiches des Auslandskünstlererlasses
geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/39-IV/4/99vom 17.11.1999
Wortlaut laut Findok
Durch den BMF-Erlaß vom 15. April
1999, AÖFV. Nr. 111/1999, sollte keine steuerliche Begünstigung,
sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es
sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, daß im
Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß
§ 102 Abs. 1 Z. 3 EStG
die gesamte Abzugssteuer wieder rückzuerstatten ist, der Steuerabzug von
vornherein unterbleiben. Der Erlaß zeigt auf, unter welchen Bedingungen
der Veranstalter diese Voraussetzung als gegeben annehmen kann.
Es ist einzuräumen, daß vieles dafür
spricht, diesen Vereinfachungsgrundsätzen sinngemäß auch
außerhalb von künstlerischen und sportlichen Veranstaltungen Wirkung
zu verschaffen. In diesem Sinn würde seitens des BM für Finanzen kein
Einwand dagegen zu erheben sein, die Erlaßregelungen auch bei Abhaltung
von inländischen Kongreß- und Seminarveranstaltungen
sinngemäß anzuwenden.
17. November
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0101/39-IV/4/99
- Stammnummer
- 2811
- Gültig
- 17.11.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF