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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2936

Verwaltungsratsvergütungen aus der Schweiz

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0084-IV/4/2008vom 11.01.2008

Wortlaut laut Findok

Bekleidet ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Position eines Verwaltungsrates und ist dieser Verwaltungsrat nicht mit der Überwachung, sondern mit der Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft betraut, dann fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16 des DBA-Schweiz. Aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Juli 1996, 92/13/0172, ist zu entnehmen, dass durchaus eine Zuordnung unter Artikel 21 mit der Folge einer ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat rechtsrichtig sein kann (EAS 2785). Sollten die Vergütungen allerdings nachweisbar in der Schweiz auf der Grundlage von Artikel 15 hinsichtlich der in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit einer Besteuerung unterzogen werden, dann bestünde kein Einwand, auf österreichischer Seite dieser Beurteilung zu folgen, um einen internationalen Besteuerungskonflikt zu vermeiden (ebenfalls EAS 2785). Übt allerdings der Verwaltungsrat seine Funktion nicht auf Grund eines Dienstvertrages mit der schweizerischen Gesellschaft, sondern als Dienstnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft aus und hält er sich nicht länger als 183 Tage pro Jahr in der Schweiz auf, dann hätte die Schweiz ein Besteuerungsrecht nur dann, wenn sie entweder auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die schweizerische Gesellschaft als Arbeitgeber ansieht oder sie davon ausgeht, dass das Büro in der schweizerischen Kapitalgesellschaft eine Betriebstätte der österreichischen Konzerngesellschaft darstellt. Kann einer solchen Sachverhaltsbeurteilung auch auf österreichischer Seite gefolgt werden, ist der Schweiz keine Verletzung des Abkommens entgegenzuhalten; die Schweiz ist diesfalls steuerberechtigt und es trifft Österreich gemäß Artikel 23 DBA die Verpflichtung zur Steuerfreistellung. Andernfalls müsste die Angelegenheit im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens einer Klärung zugeführt werden. Bundesministerium für Finanzen, 11. Jänner 2008

Normen und Schlagworte

VerwaltungsratsbezügeGeschäftsführertätigkeit183-Tage-Klausel

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0084-IV/4/2008
Stammnummer
34997
Gültig
11.01.2008 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF