Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2904
Schiffsinnenmontagen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1709-IV/4/2007vom 29.10.2007
Wortlaut laut Findok
Übernimmt ein in Österreich
ansässiges Unternehmen mit der gewerberechtlichen Konzession Bautischlerei
als Subauftragnehmer eines österreichischen Luxus-Liner-Ausstatters
Einbauten bzw. die Herstellung von Holzinnenausstattungen in Booten, Schiffen,
Jachten, Luxuslinern in verschiedenen deutschen Häfen, dann liegen
Bauausführungen bzw. Montagen im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 DBA-Deutschland
vor, die ab Überschreiten einer Dauer von zwölf Monaten zur
Begründung deutscher Betriebstätten führen. Es wird hier aber in
erster Linie vor Ort mit der deutschen Steuerverwaltung zu klären sein, ob
man deutscherseits den Bestand einer Betriebstätte in Deutschland als
gegeben annimmt. Sollte dies der Fall sein, dann wird auf österreichischer
Seite auf der Grundlage von Artikel 7 i.V. mit Art. 23 DBA-Deutschland
Steuerfreistellung - unter Progressionsvorbehalt - zu gewähren sein.
Aus österreichischer Sicht wäre kein Einwand
dagegen zu erheben, dass die deutsche Steuerverwaltung die Montagen für
Zwecke der maßgebenden Fristenberechnung auch dann als Einheit betrachtet,
wenn sie innerhalb eines Hafengeländes auf verschiedenen Schiffen erfolgen.
Voraussetzung für die Steuerfreistellung auf österreichischer Seite
ist aber jedenfalls eine nachweisbar korrespondierende Sachbeurteilung in
Deutschland (siehe in diesem Sinn auch die ähnlich gelagerte EAS
1323).
Bundesministerium für Finanzen, 29. Oktober
2007
Normen und Schlagworte
- Art. 5 Abs. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- Art. 7 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- Art. 23 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1709-IV/4/2007
- Stammnummer
- 32635
- Gültig
- 29.10.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF