Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2785
Verwaltungsratsvergütungen aus der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0550-IV/4/2006vom 18.10.2006
Wortlaut laut Findok
Bekleidet ein in Österreich
ansässiger Steuerpflichtiger an einer ihm über einer schweizerische
Holdinggesellschaft zu 100% gehörenden schweizerischen Kapitalgesellschaft
die Position eines Verwaltungsrates und ist dieser Verwaltungsrat nicht mit der
Überwachung, sondern mit der Geschäftsführung der
Kapitalgesellschaft betraut, dann fallen die Verwaltungsratsvergütungen
nicht unter Artikel 16 des DBA Schweiz. Aus dem Erkenntnis des
Verwaltungsgerichtshofes vom 31.7.1996, 92/13/0172, ist zu entnehmen, dass
durchaus eine Zuordnung unter Artikel 21 mit der Folge einer
ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat rechtsrichtig sein
kann.
Sollten die Vergütungen allerdings nachweisbar in der
Schweiz auf der Grundlage von Artikel 15 hinsichtlich der in der Schweiz
ausgeübten Tätigkeit einer Besteuerung unterzogen werden, dann
bestünde kein Einwand, auf österreichischer Seite dieser Beurteilung
zu folgen, um einen internationalen Besteuerungskonflikt zu vermeiden.
Bundesministerium für Finanzen, 18. Oktober
2006
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 16 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 21 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0550-IV/4/2006
- Stammnummer
- 25277
- Gültig
- 18.10.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF