Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer von seinem inländischen Arbeitgeber, einer inländischen Industrieanlagenbaugesellschaft, in die Sowjetunion entsandt, dann sind die hiefür zufließenden Arbeitslöhne gemäß Artikel 11 DBA-UdSSR i.V. mit dem zu diesem Abkommen abgeschlossenen Briefwechsel in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung…
Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…
Die Frage, bei welcher Aktivitätsstruktur bzw. ab welcher Aktivitätsintensität ein von der Wohnung aus agierender Außendienstmitarbeiter eines deutschen Produktherstellers ohne formelle Abschlussvollmacht für sein deutsches Unternehmen betriebstättenbegründend wirkt, ist primär eine Sachverhaltsfrage, die im EAS-Verfahren nicht in generalisierender Weise im voraus entschieden werden…
Nach dem bis Ende 1998 geltenden DBA-Ö/USA aus dem Jahr 1956 tritt eine durch das Abkommen nicht behebbare Doppelbesteuerung ein, wenn ein amerikanischer Staatsbürger in Österreich ansässig ist und für seinen US-Arbeitgeber - der in Österreich über keine Betriebstätte verfügt - in Ungarn, Russland…
Wird von einer liechtensteinischen Gesellschaft durch Einsatz eines selbständigen österreichischen Handelsvertreters der österreichische Markt im Branchenbereich Damen- und Herrenbekleidung beworben (Anwerbung von Neukunden und Betreuung vorhandener Kunden), wobei der Handelsvertreter zudem nicht zum Geschäftsabschluss berechtigt ist, dann wird durch eine derartige Aktivität der liechtensteinischen Gesellschaft…
Wird von einem österreichischen Software-Unternehmen an slowakische Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen überlassen (Applikations-Software z.B. für die kaufmännische Kundenverwaltung in diesen Unternehmen), dann stellen die hiefür bezogenen Vergütungen keine Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD…
Wird von einem österreichischen Software-Unternehmen an einen rumänischen Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen angefertigt und überlassen (Applikations-Software), dann stellen die hiefür bezogenen Vergütungen seit 1992 keine Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD-Musterabkommens dar (Z 14…
Wird von einem israelischen Software-Unternehmen für die kaufmännische Kundenverwaltung und Kundenabrechnung von einem österreichischen Unternehmen Software für den Einsatz in der eigenen EDV-Anlage erworben, dann stellen die hiefür zu leistenden Vergütungen keine Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD-Musterabkommens dar (Z…
Wird von einem österreichischen Software-Unternehmen an slowakische Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen geliefert und handelt es sich hiebei nicht um eine entgeltliche Nutzungsüberlassung, sondern um eine Veräußerung eines immateriellen Wirtschaftsgutes, dann ist dieser Veräußerungsvorgang nicht unter Artikel 12…
Erhält ein in Österreich ansässiger persönlich haftender Gesellschafter einer schweizerischen KG nach altersbedingtem Ausscheiden aus der Gesellschaft für seinen langjährigen Einsatz für die Gesellschaft eine lebenslängliche Rente, dann ist zunächst nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu untersuchen, ob es sich hiebei um eine Kaufpreisrente, eine betriebliche…
Wird ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger von einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellt und liegt das Einsatzgebiet dieses Mitarbeiters überwiegend (ca. 300 Tage pro Jahr) in osteuropäischen Staaten, so unterliegen die von der österreichischen Gesellschaft gezahlten Bezüge gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland nur insoweit der…
Ist ein in Österreich ansässiger Gleitschirmpilot für eine deutsche Firma als Werkspilot und Testflieger für neuentwickelte Schirme im Einsatz und nimmt er außerdem an einschlägigen Wettkämpfen teil, dann ist zunächst festzustellen, ob die deutsche Firma als steuerlicher Arbeitgeber auftritt oder ob ein Werkvertragsverhältnis vorliegt…
Hat eine US-Gesellschaft ihr Europa-Headoffice in der Form einer Betriebstätte in den Niederlanden eingerichtet und wird von dort aus durch Einsatz von selbständigen österreichischen Handelsvertretern, die ihrerseits selbst wieder selbständige österreichische Handelsvertreter unter Vertrag nehmen, der österreichische Markt beworben, wobei keinerlei Verkaufsaktivitäten…
… Wird mit einer französischen Institution eine Vereinbarung getroffen, derzufolge für eine österreichische Festivalveranstaltung eine von französischen Künstlern entworfene Unterwasser-Sound-Installation zum Einsatz kommt, wobei die Konzeption der Gesamtanlage und die Anfertigung der Einzelteile in Frankreich erfolgt und die Anlage in der Folge von dem…
…Oktober 1996, Rs. C-283/94, Denkavit, einerseits der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahme von Steuervorteilen der EG-Mutter-Tochterrichtlinie bestätigt erscheint; dass aber andererseits dann, wenn der Missbrauchsverdacht gegenüber der Finanzverwaltung einwandfrei entkräftet wird, die Steuerentlastung zu gewähren ist. Besteht…
…Transportunternehmen in Kroatien ansässige (und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegende) Fernfahrer, die ausschließlich auf ausländischen Transportrouten zum Einsatz kommen, dann unterliegen die an die Fahrer ausgezahlten Arbeitslöhne dem inländischen Lohnsteuerabzug. Denn die Fernfahrer erbringen auch auf ihren Auslandsfahrten ihre Arbeitsleistungen ihrem inländischen Arbeitgeber,…
…der an einer auf den Vietnam-Einsatz zurückgehenden Folgekrankheit verstorben ist, - eine US-Sozialversicherungspension - eine Rente aus dem "Survivor Benefits Plan" des US-Verteidigungsministeriums und - eine "Death Pension" des US Department of Veterans Affairs dann handelt es sich hiebei im erstgenannten Fall um in Österreich…
…dass der Käufer genötigt ist, mit dem deutschen Unternehmen noch weitere für den Produkterwerb wesentliche Umstände auszuhandeln (=Einsatz eines "Bestellvertreters"). Der Einsatz von Außendienstmitarbeitern kann aber auch in einer Art und Weise erfolgen, dass die Sachverhaltsgegebenheiten auch eine Würdigung zuließen, dass keine inländische Vertreterbetriebstätte vorliegt…
Ein in Österreich ansässiger Pilot einer deutschen Fluggesellschaft, der sich von den ca. 200 Einsatztagen eines Kalenderjahres nur rund 40 Tage auf deutschem Staatsgebiet aufhält und sonst auf internationalen Flügen unterwegs ist, unterliegt gemäß Artikel 9 i.V. mit Artikel 15 Abs. 1 des österreichisch…
…Der Betrieb beschäftigt keine Mitarbeiter und wurde zu dem Zweck geschaffen, den Zuerwerb weiterer Grundstücke in Ungarn zu ermöglichen. Diese hinzuerworbenen Grundstücke werden unter Einsatz von Anlagen, Maschinen und Mitarbeitern der Kft bewirtschaftet. Zudem findet der Verkauf der Ernte dieser Grundstücke im Wesentlichen im Wege…