Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1844
Öffentliche Versorgung einer Witwe eines US-Soldaten
geltende FassungEAS-Auskunft04 4982/12-IV/4/01vom 23.04.2001
Wortlaut laut Findok
Bezieht eine in Österreich lebende
Witwe (österreichische Staatsbürgerin) eines US-Soldaten, der an einer
auf den Vietnam-Einsatz zurückgehenden Folgekrankheit verstorben ist,
- eine
US-Sozialversicherungspension
- eine
Rente aus dem "Survivor Benefits Plan" des US-Verteidigungsministeriums
und
- eine
"Death Pension" des US Department of Veterans Affairs
dann handelt es sich hiebei im erstgenannten Fall um in
Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfreie Bezüge nach Artikel
18 Abs. 1 lit. b DBA-USA.
Ob die beiden anderen Versorgungsleistungen, die
offensichtlich nicht von Sozialversicherungsträgern, sondern von
Regierungsdienststellen getragen werden, möglicherweise ebenfalls noch
unter den Begriff "Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung" fallen,
müsste auf Seiten der USA beurteilt werden. Sollte dies vom IRS (Internal
Revenue Service, 950 L'Enfant Plaza South, S.W., Washington DC 200024, USA oder
eine andere Dienststelle des IRS) bestätigt werden, könnte auf
österreichischer Seite ebenfalls Steuerfreiheit gewährt werden.
Sollten hingegen diese beiden anderen Versorgungsleistungen
nicht dem Artikel 18 Abs. 1 lit. b) zugeordnet werden, dann kann auch die
Steuerbefreiungsbestimmung des Artikels 19 nicht wirksam werden, weil die
Zahlungen (die wohl ursächlich auf öffentliche Dienstleistungen
zurückgehen) an eine österreichische Staatsbürgerin
fließen. Da weiters Auslandseinkünfte für Zwecke der
österreichischen Besteuerung stets nach österreichischem Recht
ermittelt werden müssen, kann in diesem Fall der in der
US-Steuergesetzgebung vorgesehenen Steuerbefreiung für die "Death-Pension"
in Österreich keine Rechtswirkung zugemessen werden.
23. April
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 18 Abs. 1 lit. b DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
- Art. 19 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
WitwenpensionSurvivor Benefits PlanDeath PensionUS Department of Veterans AffairsProgressionsvorbehalt
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4982/12-IV/4/01
- Stammnummer
- 2131
- Gültig
- 23.04.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF