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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1844

Öffentliche Versorgung einer Witwe eines US-Soldaten

geltende FassungEAS-Auskunft04 4982/12-IV/4/01vom 23.04.2001

Wortlaut laut Findok

Bezieht eine in Österreich lebende Witwe (österreichische Staatsbürgerin) eines US-Soldaten, der an einer auf den Vietnam-Einsatz zurückgehenden Folgekrankheit verstorben ist, - eine US-Sozialversicherungspension - eine Rente aus dem "Survivor Benefits Plan" des US-Verteidigungsministeriums und - eine "Death Pension" des US Department of Veterans Affairs dann handelt es sich hiebei im erstgenannten Fall um in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfreie Bezüge nach Artikel 18 Abs. 1 lit. b DBA-USA. Ob die beiden anderen Versorgungsleistungen, die offensichtlich nicht von Sozialversicherungsträgern, sondern von Regierungsdienststellen getragen werden, möglicherweise ebenfalls noch unter den Begriff "Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung" fallen, müsste auf Seiten der USA beurteilt werden. Sollte dies vom IRS (Internal Revenue Service, 950 L'Enfant Plaza South, S.W., Washington DC 200024, USA oder eine andere Dienststelle des IRS) bestätigt werden, könnte auf österreichischer Seite ebenfalls Steuerfreiheit gewährt werden. Sollten hingegen diese beiden anderen Versorgungsleistungen nicht dem Artikel 18 Abs. 1 lit. b) zugeordnet werden, dann kann auch die Steuerbefreiungsbestimmung des Artikels 19 nicht wirksam werden, weil die Zahlungen (die wohl ursächlich auf öffentliche Dienstleistungen zurückgehen) an eine österreichische Staatsbürgerin fließen. Da weiters Auslandseinkünfte für Zwecke der österreichischen Besteuerung stets nach österreichischem Recht ermittelt werden müssen, kann in diesem Fall der in der US-Steuergesetzgebung vorgesehenen Steuerbefreiung für die "Death-Pension" in Österreich keine Rechtswirkung zugemessen werden. 23. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

WitwenpensionSurvivor Benefits PlanDeath PensionUS Department of Veterans AffairsProgressionsvorbehalt

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4982/12-IV/4/01
Stammnummer
2131
Gültig
23.04.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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