10. Einsatz von EDV Gemäß Artikel 54 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 werden Anträge auf Inanspruchnahme von Zollkontingenten und Rückübertragungen von Zuteilungsmengen der GD TAXUD über das CCN/CSI-Netz mitgeteilt. Im Falle von Störungen können die Mitgliedstaaten und die Kommission das Verfahren über…
…fünf Tagen neu zu beginnen. Der Arbeitnehmer wird an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich; vgl. VwGH 2.8.1995, 93/13/0099) tätig und die Anfangsphase von fünf Tagen wird überschritten. Erfolgt innerhalb von 6 Kalendermonaten kein Einsatz an diesem Mittelpunkt der Tätigkeit…
…ist es dabei unmaßgeblich, ob sich die Wohnung des Arbeitnehmers innerhalb oder außerhalb des Einsatzgebietes befindet. Rz 305: Ein Einsatzgebiet kann sich auf einen politischen Bezirk und an diesen Bezirk angrenzende Bezirke erstrecken. Beispiel: Ein Vertreter bereist ständig die Bezirke Baden, Bruck an der Leitha…
…Ausnahmefällen kann die amtliche Kontrolle durch die Mitarbeiter des Bundesamtes für Wald auch samstags von 08:00 bis 13:00 Uhr erfolgen. (2) Die Koordination der Einsätze der Kontrollorgane für alle anderen Pflanzen und pflanzlichen Produkte erfolgt durch das: Bundesamt für Ernährungssicherheit Amtlicher Pflanzenschutzdienst Tel…
…die bei Schwarzarbeitern naturgemäß nicht anfielen, ein um 50 % niedrigerer tatsächlicher Einsatz - als in den Eingangsrechnungen angegeben - zu berücksichtigen sei. Nur hinsichtlich der die B betreffenden Eingangsrechnungen habe ein üblichen Schwarzarbeiterstundenlohn von 100 S Anwendung gefunden, da in diesem Fall zumindest die Anzahl der geleisteten…
…ausgehändigt worden sei, habe sie sich umgedreht und sei schnellen Schrittes davongegangen. In Folge wurde der Bf. mit dem angefochtenen Bescheid vom 11.11.2024 für den Einsatz der Wiener Rettung eine Gebühr iHv € 790,00 für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß §§ 28…
…Die Anforderung erfolgte vorsorglich vor deren Entfernung. Es kam in weiterer Folge zur Ausfahrt eines Einsatzfahrzeuges mit dem Berufungsgrund "32B03: Unbekannter Zustand/Andere Codes nicht zutreffend". Ein Rettungseinsatz im Sinne von § 1 Z 1 bis 4 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz (WRKG) war nach der Entfernung…
…die Beschwerde vom 24. April 2023 gegen den Bescheid des Magistratsabteilung 70, Fachbereich Gebühren vom 22. März 2023 betreffend Festsetzung von Einsatzgebühren (MA70 - Casus) zu Recht: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. II. Eine ordentliche Revision…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. März 2022 gegen den Bescheid des Magistratsabteilung 70, Fachbereich Gebühren vom 2. Februar 2022 betreffend Einsatzgebühren für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes, MA 70 - TZ201050629, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen…
…Bescheid der Magistratsabteilung 70, vom 25. Juni 2020, betreffend Einsatzgebühren (Zahl XY) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…über die Beschwerde vom 2. November 2018 gegen den Bescheid des Magistratsabteilung 70 Fachbereich vom 29. Oktober 2018 betreffend Einsatzgebühr Wiener Rettung, MA 70 TZ18154789-01, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…Stadt Wien, Magistratsabteilung 70 Fachbereich Gebühren Gebühren, vom 1. April 2020, MA70-***2***, betreffend Einsatzgebühr Wiener Rettung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 70, vom 11. November 2019, MA 70 ***, betreffend Einsatzgebühr Wiener Rettung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…vom 11. Februar 2019, MA 70 123456, betreffend Einsatzgebühr Wiener Rettung zu Recht: 1. Der angefochtene Bescheid wird insoweit abgeändert, als die Höhe des zu zahlenden Betrags mit EUR 694,00 festgesetzt wird. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Brunner über die Beschwerde der A***B***, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 70, TZ: 1830224901 betreffend Einsatzgebühr gemäß §§ 28 und 29 WRKG für die am 20.12.2018 erfolgte Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes, zu Recht: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.…
…Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr über die Beschwerde vom 02.04.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistratsabteilung 70 vom 18.03.2019, 1****** betreffend Vorschreibung von Einsatzgebühr für die Wiener Rettung, MA 70 TZ1******, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
…in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 10.07.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien (MA 70)vom 26.06.2017, GZ MA 70 - [GZ], betreffend Festsetzung von Einsatzgebühren, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…Wien, Referat Einnahmen, 1030 Wien, Radetzkystraße 1, vom 12. 3. 2018, betreffend Vorschreibung von Einsatzgebühr für die Wiener Rettung, MA 70 TZ 18/0*****40-01, nach der am 16. 7. 2018 und am 25. 9. 2018 am Bundesfinanzgericht in Wien über Antrag der Partei (…
…Ausstattung gehört ferner ein Messgerät für den Blutzucker, wie dies auch Diabetiker verwenden, nicht aber ein Labor zum Messen von Blutwerten. Jedes Fahrzeug verfügt über ein CO-Warngerät, das am Einsatzrucksack befestigt ist. Bei einer Kohlenmonoxidvergiftung gibt es unspezifische Symptome, etwa Kopfschmerzen, Erbrechen, Bauchschmerzen, Schwindel…
…festgesetzt: 1. für eine Sanitäterin oder einen Sanitäter je Stunde 52,16 Euro 2. für ein Einsatzfahrzeug mit Sanitäterinnen und Sanitätern je Stunde 313,87 Euro 3. für eine Notärztin oder einen Notarzt je Stunde 102,67 Euro. (4) In der Gebühr gemäß Abs. 3…