Findok · Richtlinien
ZT-2510
10. Einsatz von EDV
geltende FassungRichtlinieBMF-010314/0414-III/11/2017gilt ab 01.05.2016
Inhaltsverzeichnis der ZT-2510
Wortlaut laut Findok
10. Einsatz von EDV
Gemäß Artikel 54 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 werden Anträge auf Inanspruchnahme von Zollkontingenten und Rückübertragungen von Zuteilungsmengen der GD TAXUD über das CCN/CSI-Netz mitgeteilt. Im Falle von Störungen können die Mitgliedstaaten und die Kommission das Verfahren über E-Mail oder Telefon abwickeln. Die Mitgliedstaaten müssen sich mit der Kommission unverzüglich, und zwar vor 14.00 Uhr (Brüsseler Zeit) in Verbindung setzen, wenn sie eine Störung des Netzes bemerken. E-Mail oder Telefon kann auch in dringenden Fällen oder bei der Fehlerkorrektur eingesetzt werden.
Telefonische Meldungen müssen so rasch wie möglich per E-Mail bestätigt werden, und Anträge auf Inanspruchnahme von Zollkontingenten und Rückübertragungen von Zuteilungsmengen könnten - sofern möglich - in dem für das Kontingentsystem erforderlichen XML Format verschickt werden
Die Kommission übermittelt in den letzten drei Monaten des Jahres im Rahmen der normalen täglichen TARIC-Mitteilungen alle zu diesem Zeitpunkt bekannten Referenzdaten über Zollkontingente für das Folgejahr. Sie werden erforderlichenfalls aktualisiert, und es werden gegebenenfalls neue Referenzdaten hinzugefügt.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0414-III/11/2017
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0119-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26152
- Enthalten in Fassung
- 6, 7, 8 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.05.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF