RIS AI

Findok · Richtlinien

ZT-2510

10. Einsatz von EDV

geltende FassungRichtlinieBMF-010314/0414-III/11/2017gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der ZT-2510

Wortlaut laut Findok

10. Einsatz von EDV Gemäß Artikel 54 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 werden Anträge auf Inanspruchnahme von Zollkontingenten und Rückübertragungen von Zuteilungsmengen der GD TAXUD über das CCN/CSI-Netz mitgeteilt. Im Falle von Störungen können die Mitgliedstaaten und die Kommission das Verfahren über E-Mail oder Telefon abwickeln. Die Mitgliedstaaten müssen sich mit der Kommission unverzüglich, und zwar vor 14.00 Uhr (Brüsseler Zeit) in Verbindung setzen, wenn sie eine Störung des Netzes bemerken. E-Mail oder Telefon kann auch in dringenden Fällen oder bei der Fehlerkorrektur eingesetzt werden. Telefonische Meldungen müssen so rasch wie möglich per E-Mail bestätigt werden, und Anträge auf Inanspruchnahme von Zollkontingenten und Rückübertragungen von Zuteilungsmengen könnten - sofern möglich - in dem für das Kontingentsystem erforderlichen XML Format verschickt werden Die Kommission übermittelt in den letzten drei Monaten des Jahres im Rahmen der normalen täglichen TARIC-Mitteilungen alle zu diesem Zeitpunkt bekannten Referenzdaten über Zollkontingente für das Folgejahr. Sie werden erforderlichenfalls aktualisiert, und es werden gegebenenfalls neue Referenzdaten hinzugefügt.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/0414-III/11/2017
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0119-IV/8/2007
Stammnummer
26152
Enthalten in Fassung
6, 7, 8 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF