…Einkünfte aus dem Nicht-DBA-Ausland "stammen" müssen. Einkünfte "stammen" aus dem Ausland, wenn ihre Quelle im Ausland gelegen ist. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist die Einkunftsquelle aber nicht dort gelegen, wo der Arbeitgeber die Einkünfte auszahlt, sondern dort, wo diese Einkünfte "erzeugt" werden…
Überträgt eine in Österreich ansässige Gesellschafterin einer deutschen GmbH&CoKG ihrem in Deutschland ansässigen Bruder (Mitgesellschafter) ihren Gesellschaftsanteil und erhält sie von ihrem Bruder eine nach österreichischem Recht als außerbetriebliche Versorgungsrente einzustufende Rentenleistung, dann liegt eine unentgeltliche Übertragung des Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht…
Die aus unbeweglichem Vermögen als Nebenertrag anfallenden Zinsen unterliegen nach einer am 1. Juni 1994 mit Deutschland herbeigeführten Verständigung der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. In dem geplanten (zur Zeit allerdings nur als paraphiertem Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen…
Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist (EStR 2000 Rz 104). Bei Kapitaleinkünften ist daher entscheidend, wer zur Nutzung der Vermögenswerte berechtigt ist, wobei dies in erster Linie derjenige ist, der die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte besitzt (EStR 2000 Rz 106). Veräußert…
Erhält eine im April 1993 nach Österreich zugezogene Russin für eine vor dem Zuzug in Russland gewerblich ausgeübte Vermittlungstätigkeit Provisionseinnahmen überwiesen, so unterliegen diese gemäß Artikel 5 DBA-UdSSR in Österreich keiner Besteuerung. Die genannte Abkommensbestimmung gestattet nämlich für Zeiträume vor der Ansässigkeitsbegründung in Österreich…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger von einer auf der Insel Man errichteten Kapitalgesellschaft (die ihre Gewinne aus Leistungserbringungen in Deutschland bislang thesauriert hat) erstmals Gewinnausschüttungen - oder fließen ihm im Zuge der Auflösung der Gesellschaft entsprechende Liquidationserlöse zu -, dann unterliegen diese Einkünfte der österreichischen Einkommensteuerpflicht…
Ein international tätiges männliches Modell, das seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat und Einkünfte aus diversen Fotoshootings und auch aus der Überlassung der Verwertungsrechte daran vereinnahmt, erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb (EStR 2000 Rz 5417), die kraft unbeschränkter Steuerpflicht der österreichischen Einkommensbesteuerung unterliegen. Werden derartige Einkünfte in…
…20.9.1988, 87/14/0167, dargelegten Kriterien eines dort beurteilten Ermessenstrust ("discretionary trust") und fehlt somit dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle, so unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 2378). Ob der…
"Unternehmensgewinne" im Sinn von Artikel 7 DBA-Liechtenstein und Einkünfte aus "unselbständiger Arbeit" im Sinn von Artikel 15 DBA-Liechtenstein unterliegen bei in Österreich Ansässigen auch dann der inländischen Besteuerung, wenn die Einkunftsquelle (Betriebstätte bzw. Tätigkeitsort) in Liechtenstein gelegen ist. Werden hingegen Einkünfte aus "selbständiger…
…Steuerpflichtigen zu besteuern; dies ist der Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen, nicht aber der Staat, in dem sich lediglich die verlusterzeugende Einkunftsquelle befindet. Nach § 102 EStG soll Österreich bei im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen daher nur subsidiär für die Verlustverwertung zur Verfügung stehen, nämlich nur dann, wenn der…
…einerseits und dem als Aufwand abzugsfähigen Betrag der Raten für ein Hypothekardarlehen andererseits. Wird aber solcherart der Aufwand für eine Immobilien-Einkunftsquelle (aus österreichischer Sicht: "Werbungskosten") als den persönlichen Verhältnissen zugehörig angesehen, muss dies umso mehr für die mit der Lebensführung zusammenhängenden österreichischen Sonderausgaben gelten…
…dass dieser Besteuerung nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen entgegensteht. Von gewissen Besonderheiten des Investmentfondsrechts abgesehen, wird daher für steuerliche Belange im Fall der deutschen GmbH genauso von der Einkunftsquelle unmittelbar auf die Gesellschafter "durchgegriffen" wie im Fall einer deutschen Personengesellschaft. Fließen die US-Immobilieneinkünfte hierbei einer deutschen…
…sich aus dem DBA-USA die Notwendigkeit für eine Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 15% ergeben könnte. Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, der die Dispositionsgewalt über die jeweilige Einkunftsquelle besitzt. Die Fruchtgenussberechtigte müsste daher auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen können und diese Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen gestalten…
…wenn sie daneben eine verlustbringende italienische Filiale führen. In diesem Fall werden die Kreditvergaben einerseits und die Betriebstätte andererseits als zwei Einkunftsquellen gesehen, obgleich beide Ertragsquellen nur Teile des Gesamtbetriebes der österreichischen Kapitalgesellschaft sind. Unterhält eine österreichische Kapitalgesellschaft zwei italienische Betriebstätten (Betriebstätte A und Betriebstätte…
…durch die diesbezüglichen Abgabenbescheide keine völkerrechtliche Verpflichtung verletzt worden. Denn Doppelbesteuerungsabkommen teilen lediglich die Besteuerungsrechte an den Einkunftsquellen zwischen den beiden Vertragstaaten auf, enthalten aber keine Verpflichtung, dass jener Vertragstaat, dem die Einkunftsquelle nicht zur Besteuerung zugeteilt worden ist, die darin anfallenden Verluste berücksichtigen müsste…
…beantwortet werden, da hiefür eine nähere Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich wäre, die den finanzamtlichen Ermittlungen vorzubehalten ist. So wäre zB festzustellen, ob der Salzburger Betrieb die einzige Einkunftsquelle des Deutschen ist, welcher Art diese gewerbliche Tätigkeit ist, ob, und wenn ja in welcher Art…
…Rechtsansicht aufgegeben, dass die dem US-Trustvermögen zufließenden Erträgnisse anteilig bei dem inländischen Begünstigten der Besteuerung zu unterziehen sind. Fehlt dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle, unterliegen daher nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung. Diese…
…bei dem inländischen Begünstigten der Besteuerung zu unterziehen sind. Fehlt dem inländischen Begünstigten daher tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle, unterliegen daher nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 2378). Ob der inländische Begünstigte tatsächlich keine Einflussnahme auf…
…Erträgnisse anteilig bei dem inländischen Begünstigten der Besteuerung zu unterziehen sind, nicht mehr aufrechterhalten. Fehlt dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung. 30. Dezember 1991 Für den Bundesminister: Dr…
…Fehlt dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 63). Durch die Schaffung des Privatstiftungsgesetzes haben sich keine Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der von US-Trusts bezogenen Einkünfte…