10.5.2. Keine Einkunftsquelle bei Gesellschaft, aber Einkunftsquelle bei einem oder mehreren Gesellschaftern Rz 208: Liegt auf der Ebene der Gesellschaft keine Einkunftsquelle vor, ist aber (zB als Folge besonderer Vergütungen) bei einem oder mehreren Gesellschaftern das Vorliegen einer Einkunftsquelle zu bejahen, ist wie…
3. Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO) 3.1. Einkunftsquellenvermutung Rz 10: Im Fall von Betätigungen mit Vermutung der Annahme einer Einkunftsquelle ist das Vorliegen von Einkünften zunächst anzunehmen. Liebhaberei liegt nur im Ausnahmefall vor, und zwar dann, wenn die Absicht, einen…
…obliege, zumal der Berufungszeitraum nicht von einer allfälligen Änderung (der Bewirtschaftung) betroffen sei und selbst dann, wenn durch die Nachtragsvereinbarung eine Änderung der Bewirtschaftung (Wechsel von Liebhaberei zur Einkunftsquelle) eingetreten wäre, eine getrennte Betrachtung der Zeiträume vor und nach der Änderung der Bewirtschaftung stattzufinden habe…
…gasse ("sale-and-lease-back"). Der AbgPfl beurteilte den Geschäftsfall vom 17. Oktober 1994 mit der DC als Verkauf eines im Privatvermögen befindlichen Mietrechts und somit als Veräußerung der Einkunftsquelle, die außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist nicht der ESt zu unterziehen ist. Die BP vertritt folgende…
…können, ist zu erwidern, dass dies für die Lösung der Frage, ob der Bw. eine Einkunftsquelle verkauft oder eine Mietrechtsvorauszahlung erhalten hat, nicht entscheidungswesentlich ist. Soweit die BP vorbringt, die DC GmbH musste wissen, dass ihr "nur" ein Untervermietrecht eingeräumt wurde, da der Bw. zu…
…Hinweis auf die zum Vorjahr dargestellten Rechtsgrundlagen aufgefordert wird, ihre Betriebsergebnisse je Einkunftsquelle zu erklären, ansonsten wie zur Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 eine betragsmäßig bezeichnete Zwangsstrafe verhängt werden wird (siehe AO 235/0001-WStL/05). Zum Kredit wird ihr die Rechtslage mitgeteilt und wegen…
…ein unentgeltliches Wohnrecht belastet war, für die lediglich Betriebskosten vereinnahmt wurden. Im Hinblick auf die angefallenen anteiligen Sanierungsaufwendungen könne auch nach 28 Jahren mit keinem Gesamtüberschuss gerechnet werden, weshalb vom Nichtvorliegen einer Einkunftsquelle nach § 1 Abs. 2 LVO auszugehen sei. Hinsichtlich der anderen Wohneinheiten wurde…
…und Fremdüblichkeit. Im gegenständlichen Fall liegt keine Situation vor, in der sich die Zuordnung einer - wenn auch fremdunüblich von einem Angehörigen übernommenen - Einkunftsquelle zu einem Steuerpflichtigen etwa schon aufgrund dessen persönlichen Wirtschaftens etc ergäbe. Vielmehr handelt es sich hier um das laufende Herausschälen eines Teiles…
…nicht festgesetzt bzw. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht festgestellt. Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass nach Ansicht des Finanzamtes im Streitjahr keine Einkunftsquelle vorliege. (9) Im Vorlageantrag wird darauf verwiesen, dass mittels eines Ortsaugenscheines die seitens der Bw. bestehende Vermietungsabsicht bzw. die alternativ…
…bis Jänner 2007 (bis zum Tod der Mieterin) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angenommen. Ab dem Jahr 2008 stelle die gesamte Liegenschaft keine Einkunftsquelle iSd LVO dar und sei daher der Privatsphäre zuzurechnen. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betreffend die Liegenschaft Adresse 1*** wurden…
…200 BAO mit der Begründung vorläufig erlassen. dass erst geklärt werden muss, ob es sich bei den Einkünften um eine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuergesetzes handelt. Wie wir dem Finanzamt In unserem Schreiben vom 27.6.2013 mitgeteilt haben, war aufgrund der zwischenzeitig eingetretenen Pflegebedürftigkeit…
…Bf. gemäß § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung um keine Einkunftsquelle handle. Die Verluste könnten daher nicht anerkannt werden. Der Vorlageantrag wurde begründet wie folgt: Mit Bescheid vom 25. September 2014 wurden Einkünfte aus Gewerbebetrieb von -1.686,61 Euro für einen ruhenden IT-Betrieb festgesetzt. Am…
…Bundesfinanzgericht. Strittig ist im vorliegenden Verfahren daher (nur), ob die negativen Einkünfte des Bf. aus selbständiger Arbeit im Jahr 2014 eine Einkunftsquelle darstellen. Gemäß § 2 Abs 1 EStG 1988 ist der Einkommensteuer das Einkommen zugrunde zu legen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat…
…Arbeit | -2.277,86 € Das Finanzamt richtete folgendes Schreiben an den Bf.: "Da nicht eindeutig feststeht, ob es sich bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit um eine Einkunftsquelle im Sinne der Liebhabereiverordnung handelt, sind die Einkommensteuerbescheide ab dem Jahre 2007 vorläufig erlassen worden…
Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache bf, adr1 gegen den Bescheid des FA Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 11.04.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…33/1993, Anwendung. Nach der Rechtslage vor Inkrafttreten der LVO 1990 gelten nur Tätigkeiten, die auf Dauer gesehen positive Einkünfte erwarten lassen, als Einkunftsquelle, wobei es in erster Linie auf die objektive Möglichkeit, positive Einkünfte zu erzielen, auf die (subjektive) Einkünfteerzielungsabsicht hingegen nur im Zweifel…
…Zeitraum ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nicht zu erwarten sei. Folglich liege keine steuerlich relevante Einkunftsquelle vor und könnten negative Ergebnisse aus dieser Betätigung auch nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden. 6. Der Beschwerdeführer beantragte die Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht…
…geplant war ab 2011) vermietet werden. Nach den im Zuge einer Vorprüfung für die Jahre 2007 bis 2010 und den Umsatzsteuernachschauzeitraum 2011 und 2012 getroffenen Feststellungen des damals zuständigen Finanzamt Wien 6/7/15 sei das Vermietungsobjekt keine Einkunftsquelle. Dementsprechend seien Umsatzsteuer- und Feststellungsbescheide gemäß…
…zu prüfen, kurzfristige Verluste oder negative Ergebnisse begründen per se noch keine fehlende Gewinnerzielungsabsicht. Stellt sich die Erfolglosigkeit objektiv erst nach mehreren Jahren heraus, kann die Betätigung bis zu diesem Zeitpunkt eine Einkunftsquelle sein (VwGH 07.10.2003, 99/15/0209; 15.02.2006, 2002…