Findok · EAS-Auskünfte
EAS 3056
Darlehensrückzahlungen einer in Deutschland lebenden österreichischen Landeslehrerin für ein deutsches Eigenheim
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0898-IV/4/2009vom 24.04.2009
Wortlaut laut Findok
Der Anwendungsvorrang des
Gemeinschaftsrechtes gegenüber dem nationalen Recht hat insbesondere zur
Folge, dass gemeinschaftsrechtswidrige Vorschriften des nationalen Steuerrechts
nicht anzuwenden sind (BFH 17.07.2008, X R 62/04), wobei eine normerhaltende
Tatbestandsreduzierung (zB durch Nichtbeachtung des Merkmals "inländisch")
zulässig ist (BFH 22.07.2008, VIII R 101/02).
Persönliche Verhältnisse eines Steuerpflichtigen
sind grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat zu berücksichtigen (EuGH
12.12.2002, C-385/00, De Groot); jedoch ist eine Berücksichtigung im
Quellenstaat der Einkünfte erforderlich, wenn dort sämtliche oder fast
sämtliche Jahreseinkünfte bezogen werden (EuGH 14.02.1995, C-279/93,
Schumaker). Diese Rechtsprechung wendet der EuGH (EuGH 16.10.2008, C-527/06,
Renneberg) auch auf Verluste aus der selbstbewohnten Eigentumswohnung an und
zwar auf deren Negativsaldo aus dem steuerpflichtigen Mietwert einerseits und
dem als Aufwand abzugsfähigen Betrag der Raten für ein
Hypothekardarlehen andererseits. Wird aber solcherart der Aufwand für eine
Immobilien-Einkunftsquelle (aus österreichischer Sicht: "Werbungskosten")
als den persönlichen Verhältnissen zugehörig angesehen, muss dies
umso mehr für die mit der Lebensführung zusammenhängenden
österreichischen Sonderausgaben gelten.
Eine in der deutschen Grenzzone lebende Landeslehrerin, die
ihre (fast) ausschließlichen Einkünfte in Österreich erzielt und
daher gemäß
§ 1 Abs. 4 EStG 1988 bei der Besteuerung den
unbeschränkt Steuerpflichtigen gleichgestellt ist, ist folglich berechtigt,
Darlehensrückzahlungen für ihr deutsches Eigenheim in gleicher Weise
als Sonderausgabe steuermindernd geltend zu machen wie unbeschränkt
Steuerpflichtige dies für ihre inländischen Eigenheime in Anspruch
nehmen können. Es liegt im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtung der
Steuerpflichtigen zu belegen, dass die Darlehensrückzahlungen in
Deutschland unter Gegebenheiten stattfinden, die in den wesentlichen Belangen
mit den Voraussetzungen für die Sonderausgabenbegünstigung für
inländische Eigenheime übereinstimmen.
Bundesministerium für
Finanzen, 24. April 2009
Normen und Schlagworte
- § 1 Abs. 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0898-IV/4/2009
- Stammnummer
- 40805
- Gültig
- 24.04.2009 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF