…britischen Unternehmens hiedurch gegenüber einer vergleichbaren inländischen Betriebstätte einer österreichischen Kapitalgesellschaft in diskriminierender Weise benachteiligt würde, sodass auf der Grundlage des Betriebstättendiskriminierungsverbotes des Art. 26 Abs. 2 DBA-Großbritannien in Fällen dieser Art zur Vermeidung einer solchen Diskriminierung die Beratungsvergütungen vom Steuerabzug freigestellt werden können…
…norwegischen Unternehmens hiedurch gegenüber einer vergleichbaren inländischen Betriebstätte einer österreichischen Kapitalgesellschaft in diskriminierender Weise benachteiligt würde, sodass auf der Grundlage des Betriebstättendiskriminierungsverbotes des Art. 23 Abs. 3 DBA-Norwegen in Fällen dieser Art zur Vermeidung einer solchen Diskriminierung die Beratungsvergütungen vom Steuerabzug freigestellt werden können…
Gewähren die USA in den Fällen eines Vermögensüberganges im Erbweg für Ansässige einen unbegrenzten Ehegattenfreibetrag falls der überlebende Ehegatten US-Staatsbürger ist, dann vermag das Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbot des Art. 10 DBA (Erb)-USA diese Begünstigung nicht auf die in den USA nicht ansässigen österreichischen Staatsbürger auszuweiten…
… 48 BAO eingeräumten Ermessens u.a. auch von dem Umstand leiten, dass Diskriminierungen innerhalb des EU-Binnenmarktes nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Wenn daher inländischer Liegenschaftsbesitz einer in Großbritannien ansässigen Erblasserin im Erbweg auf zwei britische Organisationen übergeht, die im Bereich der Krebsforschung und der…
…Abs. 3 DBA greift nicht, weil vermögensverwaltend genutzte Liegenschaften nicht betriebstättenbegründend wirken. Allerdings dürfte eine mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrages unvereinbare Diskriminierung vorliegen; denn der EuGH hat über Ersuchen des deutschen BFH im deutsch-italienischen Verhältnis bereits eine diesbezügliche Entscheidung getroffen: der Umstand, dass…
…und insbesondere VwGH 7.9.1989 89/16/0085). Ob sich aus den Diskriminierungsverboten des EWG-Vertrages eine andere Konsequenz ergibt, ist wegen der derzeit unklaren Rechtslage über die steuerlichen Wirkungsbereiche dieser Diskriminierungsverbote nicht mit Sicherheit festzustellen. In dem mit Deutschland in Verhandlung stehenden Erbschafts-…
Ist eine französische Kapitalgesellschaft zu 100% als Kommanditist an einer operativ tätigen österreichischen KG beteiligt und bezieht die österreichische KG eine Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH, steht kraft Betriebstättendiskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 2 DBA-Frankreich bei der Veranlagung der französischen Gesellschaft mit ihren in der…
Das Diskriminierungsverbot des DBA-Italien, das im Rahmen seines Anwendungsbereiches im Gleichklang mit den aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages resultierenden Diskriminierungsverboten ausgelegt wird, nötigt dazu, die inländischen Betriebstätten ausländischer Unternehmen nicht schlechter zu behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein…
Schüttet eine österreichische GmbH ihren Gewinn an ihre zu 100% beteiligte und operativ tätige inländische Mutter-KG aus, die ihrerseits zwei deutschen Stiftungen und einer deutschem GmbH gehört, dann ist diese Gewinnausschüttung bei der Gewinnfeststellung der KG steuerfrei zu stellen. Denn die genannten deutschen juristischen…
…sondern auch in österreichischen Betriebstätten operativ tätig ist, wobei die österreichischen Betriebstätten zugleich Betriebstätten der deutschen Mitunternehmer bilden), dann bewirkt das Diskriminierungsverbot des Artikels 24 Abs. 3 des DBA-Deutschland-2000, dass die in der bulgarischen Betriebstätte angefallenen Gewinne in gleicher Weise von der österreichischen…
…246/1961, hat daran nichts geändert. Denn anders als das ab 1995 geltende neue Doppelbesteuerungsabkommen sieht das Abkommen des Jahres 1959 kein Diskriminierungsverbot für die inländischen Betriebstätten von in Frankreich ansässigen Personen vor. 24. August 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Anwendung des Artikels 7 und des Artikels 9 Abs. 1 auf Reziprozitätsbasis sich bereit erklärt hat, Österreich nicht gegenüber anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sonach auch nicht gegenüber Deutschland, zu diskriminieren. 12. Juni 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…und wird vereinbart, dass die österreichische Tochtergesellschaft die Beiträge zur deutschen Pensionskasse übernehmen soll, dann ist für die Frage der steuerlichen Behandlung dieser Beitragszahlungen das Diskriminierungsverbot des Artikels 15 Abs. 7 DBA-Deutschland zu beachten. Da nach österreichischem Recht Arbeitgeberbeiträge zu österreichischen Pensionskassen nicht zu…
…steuerlichen Erfassung nicht entgegen. Der Umstand, dass der ungarische Gesellschafter den Vorgang der Spaltung der ungarischen Gesellschaft steuerneutral abwickeln kann, bewirkt keinen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 23 Abs. 4 des DBA, da dieses Verbot nur eine Ungleichbehandlung der ungarischen Kapitalgesellschaft, nicht aber ihrer…
…Abzugsverpflichtung nicht der Betriebstätte, sondern einem Anderen (hier: der ausschüttenden Tochter-GmbH) auferlegt ist, stellt sich das Steuerabzugsverfahren dennoch als ein Erhebungsschritt bei der Besteuerung der Betriebstätte dar und ist daher vom DBA-Diskriminierungsverbot mit betroffen. 28. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
Werden von einer operativen österreichischen GmbH&Co KG mit 60%igem österreichischem GmbH-Gesellschafter und mit 40-prozentigem deutschen GmbH-Gesellschafter Anteile an osteuropäischen Betriebsgesellschaften gehalten, die ebenfalls als Personengesellschaften organisiert sind, dann sind die Anlaufverluste der Ostgesellschaften bei der Gewinnermittlung für den beschränkt steuerpflichtigen…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechtes gegenüber dem nationalen Recht hat insbesondere zur Folge, dass gemeinschaftsrechtswidrige Vorschriften des nationalen Steuerrechts nicht anzuwenden sind (BFH 17.07.2008, X R 62/04), wobei eine normerhaltende Tatbestandsreduzierung (zB durch Nichtbeachtung des Merkmals "inländisch") zulässig ist (BFH 22.07.2008…
…sind die Einkünfte des EDV-Experten zwar in Österreich steuerpflichtig, doch darf seine Besteuerung gemäß dem Diskriminierungsverbot des Artikels 23 DBA-Deutschland im Vergleich zur Besteuerung eines inländischen, unbeschränkt steuerpflichtigen EDV-Experten nicht diskriminierend gehandhabt werden. Da Zahlungen an die Betriebstätte eines unbeschränkt steuerpflichtigen EDV…
…der Regel kein Fall einer Verlustdoppelverwertung vor, der einem Verlustvortrag in Österreich entgegenstehen könnte (Anwendung des Diskriminierungsverbotes). Denn eine Verweigerung des Verlustvortrages auf österreichischer Seite hätte diesfalls die Wirkung einer diskriminierenden Doppelbesteuerung. Ein Problem könnte sich aber dann ergeben, wenn zB das Gesamtergebnis (unter Berücksichtigung…