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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2522

Verwertung von Drittauslandsverlusten in der inländischen Betriebstätte einer deutschen GmbH

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0247-IV/4/2004vom 30.11.2004

Wortlaut laut Findok

Werden von einer operativen österreichischen GmbH&Co KG mit 60%igem österreichischem GmbH-Gesellschafter und mit 40-prozentigem deutschen GmbH-Gesellschafter Anteile an osteuropäischen Betriebsgesellschaften gehalten, die ebenfalls als Personengesellschaften organisiert sind, dann sind die Anlaufverluste der Ostgesellschaften bei der Gewinnermittlung für den beschränkt steuerpflichtigen deutschen GmbH-Gesellschafter genauso abzugsfähig wie für den unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter. Gemäß Artikel 24 DBA-Deutschland darf die inländische Personengesellschafts-Betriebstätte des deutschen Gesellschafters nicht ungünstiger behandelt werden, als die Personengesellschaftsbetriebstätte eines österreichischen Unternehmens (des österreichischen GmbH-Gesellschafters). Und da die Verlustverwertung dem österreichischen GmbH-Gesellschafter auf der Grundlage des Auslandsverlusterkenntnisses (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) und des § 2 Abs. 8 EStG zu gewähren ist, hat Gleiches zugunsten des deutschen Gesellschafters zu geschehen. 30. November 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

DeutschlandDiskriminierungsverbotBetriebstättendiskriminierungsverbotPersonengesellschaftenAuslandsverluste

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0247-IV/4/2004
Stammnummer
15035
Gültig
30.11.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF