Deutschland | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 | ja, siehe Anm. 1 | nein, siehe Anm. 2 | 1.Gemeinschaftslizenz - in Verbindung mit einer Fahrerbescheinigung sofern der Fahrer kein Angehöriger…
…die Kranken- und Altersvorsorgebeiträge an die deutschen Versicherungsträger nicht anders behandelt werden als vergleichbare Beiträge an österreichische Versicherungseinrichtungen (EAS 2478). Dieses Gleichbehandlungsgebot hat zur Folge, dass die in Deutschland entrichteten Beiträge dann ohne Beschränkung durch das "Sonderausgabenviertel" des § 18 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden können…
In EAS 1653 wurde Folgendes ausgeführt: Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste…
…die Behörde übermittelt. Aus der übermittelten Aufstellung ging hervor, dass die geltend gemachten Reisekosten in Höhe von 1.911,26 € zur Gänze auf eine Deutschlandreise der Bf. zurückzuführen sind. Mit weiterem Ergänzungsersuchen vom 25.3.2015 informierte die Abgabenbehörde die Bf. über die Voraussetzungen…
…bestimmende Einfluss auf die Gestion der KG nicht zukommt - keine anteilige beschränkte Steuerpflicht hinsichtlich der an die deutsche KG fließenden und zur Gänze in Deutschland besteuerten Zinsen eintreten, sodass die Investitionen der deutschen KG in Österreich hierdurch keiner Doppelbesteuerung ausgesetzt sein werden. Bundesministerium für Finanzen…
…konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS 2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden…
Hat sich eine deutsche GmbH & Co KG mit fünf deutschen Investoren (in Deutschland ansässigen natürlichen Personen) als atypisch stiller Gesellschafter an einer österreichischen GmbH beteiligt, die in Form einer Betriebstätte eine bulgarische Fabrik betreibt, dann erscheint folgende Sichtweise vertretbar: Wenn die mit den deutschen Investoren…
Zinsen aus Pfandbriefen unterliegen nicht der Besteuerung im Quellenstaat, wie dies in dem derzeit noch geltenden Artikel 3 Absatz 3 des DBA-Deutschland für Zinsen aus pfandrechtlich sichergestellten Forderungen vorgesehen ist. Vielmehr richtet sich ihre Besteuerung gemäß Ziffer 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 3 nach…
…noch eine Einzelfallprüfung dahingehend angestellt werden, ob die Nichtabzugsfähigkeit der Zinsen in Deutschland dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen widerspricht. Denn wenn gemäß diesem Abkommen in Österreich zu besteuernde Zinsen in Deutschland durch ein innerstaatliches Gesetz von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen werden, so wird hiedurch eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung…
…in Deutschland lebende ehemalige Firmenbedienstete gezahlt werden, unterliegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies allerdings nur, wenn ein Nachweis vorliegt, dass der Empfänger der Firmenpension tatsächlich in Deutschland ansässig…
…konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 bis Ende 2002 auf der Grundlage der in EAS.2015 angestellten Interpretationsüberlegungen durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden…
…II Nr. 97/2001, mittels der die Regelung des derzeit noch nicht ratifizierten DBA-Deutschland vom 24.8.2000 über die grenzüberschreitende Verlustverwertung in Wirksamkeit gesetzt worden ist, wurde keine Einschränkung der nach § 102 EStG bestehenden Verlustvortragsmöglichkeiten herbeigeführt. Hat daher eine deutsche Gesellschaft im Jahr…
…möglich sein, erscheint allerdings auch folgende Sichtweise rechtlich gedeckt: Gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA-Deutschland (1954) "stellt der Wohnsitzstaat Einkünfte aus Gewinnausschüttungen frei, die einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in diesem Staat von einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in dem anderen Staat gezahlt werden, deren Kapital…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Auslegung von Artikel 17 des Abkommens (DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002) behandelt. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Absatz 1 des…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…
…3 Abs. 1 lit. e DBA-2000. Einkünfte einer in Österreich ansässigen Gesellschaft werden danach in Deutschland nur dann einer Besteuerung unterzogen, wenn sich dies aus den Zuteilungsregeln des Abkommens (Art. 6 bis 21 DBA-2000) ergibt. Das Abkommen steht aber einer Zurechnungsbesteuerung auf der…
…im Zeitraum Jänner bis November angefallen und somit sei auch nur dieses Gehalt zur Bemessung der Steuerausgaben heranzuziehen. Sein in Deutschland bezogenes Gehalt für den Dezember hierauf anzurechnen, um die Steuererstattung zu reduzieren beziehungsweise teilweise zurückzufordern entbehre jeder Grundlage und verstoße zudem gegen den Grundsatz…
…Zur Berechnung werde mitgeteilt, dass zum Rentenbezug kein wie immer geartetes Einkommen gegeben sei. Dies sei bei der Erstellung der notwendigen Bescheinigungen EU/EWR von 2010 bis 2014 zur Veranlagung in Deutschland angegeben worden. Es sei seit dieser Zeit keine Änderung eingetreten. Zu den Zusatz…
…02.2021 zur Gänze nachgekommen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: II. Sachverhalt 8. Der Bf lebte und arbeitete bis nach seiner Pensionierung in Deutschland. Im Jahr 2015 ist er nach Österreich übersiedelt und ist seit damals in Österreich ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig. 9. Neben zwei Betriebsrenten…
…EUR 7.200,- (mit dem Vermerk "Unterhalt an getrennt lebende Ehefrau") geltend. Der Einkommensteuererklärung beigelegt war ein Bescheid für 2013 über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag des Finanzamtes Neubrandenburg in Deutschland, in dem ausgehend von einem Rentenjahresbetrag von EUR 20.771,- ein Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe…