Findok · EAS-Auskünfte
EAS 3028
GmbH-Gewinnausschüttung an eine inländische Personengesellschaft mit 100-prozentigem französischem Kapitalgesellschafts-Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/3263-IV/4/2008vom 21.01.2009
Wortlaut laut Findok
Ist eine französische
Kapitalgesellschaft zu 100% als Kommanditist an einer operativ tätigen
österreichischen KG beteiligt und bezieht die österreichische KG eine
Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH, steht kraft
Betriebstättendiskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 2 DBA-Frankreich bei
der Veranlagung der französischen Gesellschaft mit ihren in der
österreichischen Personengesellschaftsbetriebstätte erzielten Gewinnen
die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 Abs. 1 KStG 1988 zu. Allerdings
entbindet dies die inländische GmbH nicht davon, ihre
Gewinnausschüttung an die Personengesellschaft dem - bei der Veranlagung
anrechenbaren - Kapitalertragsteuerabzug zu unterwerfen, weil die
französische Kapitalgesellschaft im Sinn von § 94 Z 2 EStG 1988 nicht
"unmittelbar" an der inländischen GmbH beteiligt ist und nicht
gegenüber österreichischen Kapitalgesellschaften in vergleichbaren
inländischen Gestaltungen bevorzugt werden kann. Zur näheren
Begründung siehe EAS 2807.
Angesichts der steuerlichen Transparenz
österreichischer Personengesellschaften geht die
Beteiligungsertragsbefreiung im Fall einer doppelstöckigen
Personengesellschaftskonstruktion nicht verloren; die Befreiung bleibt sonach
erhalten, wenn zwischen die französische Kapitalgesellschaft und die
inländische operativ tätige Personengesellschaft eine weitere zu 100%
von der französischen Gesellschaft gehaltene KG tritt.
Bundesministerium für
Finanzen, 21. Jänner 2009
Normen und Schlagworte
- Art. 24 Abs. 2 DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
- § 10 Abs. 1 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
- § 94 Z 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
DiskriminierungsverbotPersonengesellschaftsbetriebstättenBeteiligungsertragsbefreiungGewinnausschüttungenmittelbare Beteiligungenunmittelbare Beteiligungendoppelstöckige Personengesellschaften
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/3263-IV/4/2008
- Stammnummer
- 38853
- Gültig
- 21.01.2009 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF