16.2.1 Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 bis 6 KStG 1988 16.2.1.1 Voraussetzungen 16.2.1.1.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz 1157: Für die Beteiligungsertragsbefreiung ist kein prozentuelles oder betragliches Mindestausmaß der Beteiligung erforderlich (daher löst auch eine einzelne…
…Teilwertabschreibungen, Zuschreibungen und sonstige Wertänderungen. Auf die Befreiung für Substanzgewinne und Substanzverluste kann im Wege einer Optionserklärung verzichtet werden. Das Ziel der Beteiligungsertragsbefreiung besteht darin, dass die von Körperschaften erwirtschafteten Gewinne auf der Ebene von Körperschaften nur einmal besteuert werden. Die Befreiung korrespondiert mit der…
16.2.1.1.2 Voraussetzungen für die Befreiung von ausländischen Beteiligungserträgen Rz 1160: Bei Beteiligungserträgen aus ausländischen Beteiligungen ist zu differenzieren: Liegen die Voraussetzungen für eine internationale Schachtelbeteiligung vor (Beteiligungsausmaß mindestens 10%, Behaltedauer mindestens ein Jahr), ist die Befreiung für internationale Schachtelbeteiligungen anzuwenden (siehe…
…Jahresgewinnes, obwohl unter Berücksichtigung des Verlustvortrages insgesamt ein Bilanzverlust gegeben ist; Nichtberücksichtigung der Ausschüttungssperre gemäß § 235 UGB) muss nicht zwingend etwas an der steuerlichen Beteiligungsertragsbefreiung ändern, kann aber zu einer Umqualifizierung als Einlagenrückzahlung führen. Zur steuerlichen Behandlung von Einlagenrückzahlungen im Sinne des § 4 Abs. 12…
16.2.1.4 Zurechnung Rz 1171: Auch eine mittelbare Beteiligung kann die nationale Beteiligungsertragsbefreiung auslösen. Folgende Formen sind denkbar: Zwischengeschaltete Personengesellschaft Zwischengeschaltete Körperschaft Treuhandschaft Fruchtgenuss Investmentfonds Wertpapierleihe; Pensionsgeschäft. 16.2.1.4.1 Zwischengeschaltete Personengesellschaft Rz 1172: Bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft (OG und KG…
…Jahr bestanden hat. Wird vom Schuldner der Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer einbehalten, bleibt es bei der Gläubiger-Körperschaft bei der Beteiligungsertragsbefreiung und die Kapitalertragsteuer ist im Rahmen der Veranlagung auf die Körperschaftsteuer anzurechnen. Zur Erstattung der Kapitalertragsteuer im Fall der Ausschüttung an eine ausländische Körperschaft siehe…
25.1.327.1.3 Beteiligungsertragsbefreiung und KESt-Rückerstattung Rz 1486: Die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG 1988 ist für gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in der Regel nicht anzuwenden und daher unterliegen Ausschüttungen an gemäß § 1 Abs. 3 Z…
Werden die 95%igen Anteile, die eine deutsche Aktiengesellschaft an einer inländischen GesmbH hält, in eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens…
…genannte Körperschaft Gesellschafter oder Hauptgesellschafter, bewirkt die Ausschüttungsfiktion keine steuerliche Belastung, weil die Beteiligungsertragsbefreiung wirksam ist. 16.2.1.2.2 Dividendengarantie Rz 1165: Zur Dividendengarantie siehe Rz 563. 16.2.1.2.3 Rückzahlung auf Grund einer Kapitalherabsetzung (§ 32 Abs. 1 Z 3 EStG…
20.2.5 Befreiungen 20.2.5.1 Genussscheine und junge Aktien Rz 6219: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 ist die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs für Ausgaben natürlicher Personen für die Anschaffung von Genussscheinen im Sinne des § 6 des Beteiligungsfondsgesetzes und für die Erstanschaffung junger Aktien bestimmter…
… 1 Abs. 2 KStG 1988, wobei die Rechtsform der beteiligten Körperschaft keine Rolle spielt. Die Beteiligungsertragsbefreiung umfasst daher neben juristischen Personen des privaten Rechts auch Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen. Ebenso befreit sind inländische…
…wird auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Abs. 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte (im Sinn von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung im gleichen Umfang zukommen, wie wenn es sich hiebei um eine österreichische Tochtergesellschaft des schweizerischen…
29.6.5 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Körperschaften (§ 94 Z 5 iVm Z 15 EStG 1988) 29.6.5.1 Anwendungsbereich Rz 7762: Von der Befreiung in sachlicher Hinsicht sind umfasst ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (Dividenden, gleichartige Bezüge aus…
…der Basis der Gegenseitigkeit von der liechtensteinischen Coupons-/Ertragsbesteuerung frei zu stellen. Im Hinblick auf die solcherart bekundete Gegenseitigkeit bestehen keine Bedenken, liechtensteinischen Unternehmen auf der Grundlage des Betriebstättendiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Absatz 3 DBA Liechtenstein die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG 1988 hinsichtlich jener Kapitalerträge…
…D3.A.53/L-Klb/taq, wird auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Z 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte (im Sinn von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung im gleichen Umfang zukommen, wie wenn es sich hierbei…
…Gründung erfolgte eine Widmung von ATS 1.000,00 an die Stiftung. Diese wurde noch im selben Jahr teilwertberichtigt. Im Jahr 2002 erfolgten Ausschüttungen in Höhe von € 320.000,00 von der Stiftung an die Bw, wofür die Bw die Beteiligungsertragsbefreiung gem. § 10 Abs…
…niemals gewolltes "Ausbluten" des Besteuerungsgutes zur Folge haben. Fälle einer derart exzessiven Ertragsbesteuerung müssten als sach- und gleichheitswidrig bezeichnet werden. Die - damit auch verfassungsrechtlich gebotene - Dimension der nationalen Beteiligungsertragsbefreiung dürfe so nicht ihr - von dem angefochtenen Bescheid jedenfalls behauptetes - Ende "im Wortlaut der Bestimmung" finden…
Wird eine inländische KG, an der ausschließlich in Deutschland ansässige Gesellschafter beteiligt sind, in eine österreichische GesmbH umgegründet, dann erfasst der in § 16 Abs. 2 UmgrStG vorgesehene Aufwertungszwang auch die Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall…
…von Gewinnen handelt, die in Vorperioden (während die veräußernde Körperschaft Anteilsinhaberin war) erwirtschaftet wurden, muss die Beteiligungsertragsbefreiung (insbesondere im Falle regelmäßiger Ausschüttungen) bei der veräußernden Körperschaft zur Anwendung kommen, um eine Mehrfachbesteuerung von Gewinnen in der Körperschaftenkette zu verhindern (Lehner in Bergmann/Bieber (Hrsg.), Körperschaftsteuergesetz …
3.3.17 Mitarbeiterbeteiligungen (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988) Rz 85: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 sieht einen eigenen Freibetrag von 3.000 Euro (bis 2015 1.460 Euro) für den Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten…