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Findok · Erlässe & Informationen

BMF-010221/0150-IV/4/2008

Beteiligungsertragsbefreiung für Betriebstätten - DBA Liechtenstein

geltende FassungErlassBMF-010221/0150-IV/4/2008vom 16.04.2008

Wortlaut laut Findok

Im Rahmen eines gemäß Artikel 25 DBA Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, durchgeführten Konsultationsverfahrens wurde seitens der liechtensteinischen Steuerverwaltung die Bereitschaft bekundet, österreichische Unternehmen, die in Liechtenstein durch Betriebstätten tätig sind und im Betriebstättenvermögen Anteile an liechtensteinischen Kapitalgesellschaften halten, hinsichtlich der Gewinnausschüttung auf der Basis der Gegenseitigkeit von der liechtensteinischen Coupons-/Ertragsbesteuerung frei zu stellen. Im Hinblick auf die solcherart bekundete Gegenseitigkeit bestehen keine Bedenken, liechtensteinischen Unternehmen auf der Grundlage des Betriebstättendiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Absatz 3 DBA Liechtenstein die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG 1988 hinsichtlich jener Kapitalerträge, die einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte des liechtensteinischen Unternehmens aus Beteiligungen dieses Unternehmens an österreichischen Kapitalgesellschaften zuzurechnen sind, zu gewähren.   Bundesministerium für Finanzen, 16. April 2008  

Normen und Schlagworte

DiskriminierungsverbotBetriebstätteBeteiligungsertragsbefreiungLiechtenstein

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
BMF-010221/0150-IV/4/2008
Stammnummer
32476
Gültig
16.04.2008 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF