Findok · Erlässe & Informationen
BMF-010221/0150-IV/4/2008
Beteiligungsertragsbefreiung für Betriebstätten - DBA Liechtenstein
geltende FassungErlassBMF-010221/0150-IV/4/2008vom 16.04.2008
Wortlaut laut Findok
Im Rahmen eines gemäß Artikel
25 DBA Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, durchgeführten
Konsultationsverfahrens wurde seitens der liechtensteinischen Steuerverwaltung
die Bereitschaft bekundet, österreichische Unternehmen, die in
Liechtenstein durch Betriebstätten tätig sind und im
Betriebstättenvermögen Anteile an liechtensteinischen
Kapitalgesellschaften halten, hinsichtlich der Gewinnausschüttung auf der
Basis der Gegenseitigkeit von der liechtensteinischen
Coupons-/Ertragsbesteuerung frei zu stellen.
Im Hinblick auf die solcherart bekundete Gegenseitigkeit
bestehen keine Bedenken, liechtensteinischen Unternehmen auf der Grundlage des
Betriebstättendiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Absatz 3 DBA
Liechtenstein die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG 1988
hinsichtlich jener Kapitalerträge, die einer im Inland unterhaltenen
Betriebstätte des liechtensteinischen Unternehmens aus Beteiligungen dieses
Unternehmens an österreichischen Kapitalgesellschaften zuzurechnen sind, zu
gewähren.
Bundesministerium für Finanzen, 16. April 2008
Normen und Schlagworte
- Art. 24 Abs. 3 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Erlass
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0150-IV/4/2008
- Stammnummer
- 32476
- Gültig
- 16.04.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF