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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2656

GmbH-Gewinnausschüttung an eine von deutschen Stiftungen gehaltene inländische KG

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0602-IV/4/2005vom 14.09.2005

Wortlaut laut Findok

Schüttet eine österreichische GmbH ihren Gewinn an ihre zu 100% beteiligte und operativ tätige inländische Mutter-KG aus, die ihrerseits zwei deutschen Stiftungen und einer deutschem GmbH gehört, dann ist diese Gewinnausschüttung bei der Gewinnfeststellung der KG steuerfrei zu stellen. Denn die genannten deutschen juristischen Personen haben gemäß Artikel 24 Abs. 3 DBA-Deutschland Anrecht, bei der Besteuerung ihrer österreichischen KG-Betriebstätten nicht ungünstiger behandelt zu werden als vergleichbare österreichische juristische Personen. Da österreichische juristische Personen (Privatstiftungen eingeschlossen) die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG in Anspruch nehmen können und zwar auch dann, wenn sie inländische Beteiligungserträge über inländische KG-Betriebstätten beziehen, muss Gleiches auch für die deutschen juristischen Personen hinsichtlich der den inländischen KG-Betriebstätten zugehenden Beteiligungserträge gelten (ähnlich EAS 2368). Der Umstand, dass die Gewinnausschüttung der österreichischen Tochter-GmbH (an ihre österreichische Mutter-KG) im Wesentlichen aus Gewinnausschüttungen einer ungarischen Kapitalgesellschaft stammt und diese ungarischen Gewinnausschüttungen kraft internationaler Schachtelbefreiung in Österreich steuerfrei bezogen werden, ist für die Inanspruchnahme der Beteiligungsertragsbefreiung nicht schädlich. Desgleichen ist unerheblich, dass Deutschland auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens die von den deutschen Stiftungen in ihren österreichischen KG-Betriebstätten bezogenen Gewinnausschüttungen ebenfalls steuerfrei zu belassen hat. 14. September 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

DiskriminierungsverbotStiftungenBeteiligungsertragsbefreiung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0602-IV/4/2005
Stammnummer
24924
Gültig
14.09.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF