Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1193
Auswirkung des DBA-Diskriminierungsverbotes auf norwegische Beratungsleistungen
geltende FassungEAS-AuskunftA 149/4-IV/4/97vom 15.12.1997
Wortlaut laut Findok
Erbringt eine norwegische
Kapitalgesellschaft durch 20 - 40 Mitarbeiter einer österreichischen
Kapitalgesellschaft gegenüber während einer Zeitdauer von rund 15 bis
18 Monaten technische Beratungsleistungen und wird hiebei eine inländische
Betriebstätte begründet, dann unterliegen die von dieser
Betriebstätte erzielten Gewinne gemäß Artikel 7 DBA-Norwegen der
österreichischen Besteuerung; der österreichische Kunde ist
gemäß
§ 99 EStG verpflichtet, die für die technische
Beratung zu leistenden Vergütungen einem 20%igen Steuerabzug auch dann zu
unterwerfen, wenn die im Veranlagungsweg von der Betriebstätte zu erhebende
Körperschaftsteuer - auf die die Abzugssteuer anzurechnen wäre -
wesentlich niedriger ausfällt und sonach ein Großteil des
Steuerabzuges nach Vornahme der Veranlagung rückzuzahlen ist.
Es ist einzuräumen, dass die inländische
Betriebstätte des norwegischen Unternehmens hiedurch gegenüber einer
vergleichbaren inländischen Betriebstätte einer österreichischen
Kapitalgesellschaft in diskriminierender Weise benachteiligt würde, sodass
auf der Grundlage des Betriebstättendiskriminierungsverbotes des Art. 23
Abs. 3 DBA-Norwegen in Fällen dieser Art zur Vermeidung einer solchen
Diskriminierung die Beratungsvergütungen vom Steuerabzug freigestellt
werden können. Als Beleg für die Abkommensberechtigung zur
Steuerfreistellung kann eine schriftliche Erklärung des norwegischen
Unternehmens dienen, in der unter Angabe der österreichischen Steuernummer
die steuerliche Erfassung in Österreich mitgeteilt wird.
15. Dezember
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA N (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Norwegen (Einkommen- und Vermögenssteuer, Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 1/1997
BeratungsleistungenAbzugsbesteuerungAnrechnungDiskriminierungDiskriminierungsverbotFreistellungSteuerabzugBetriebstättendiskriminierungsverbot
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 149/4-IV/4/97
- Stammnummer
- 13748
- Gültig
- 15.12.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF