Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2580
Beiträge zu deutschen Pensionskassen
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0137-IV/4/2005vom 25.04.2005
Wortlaut laut Findok
Wurde ein bisher in Deutschland
ansässiger Dienstnehmer, von seiner deutschen Konzernzentrale nach
Österreich entsandt, um hier als Geschäftsführer die
österreichische Tochtergesellschaft zu leiten, und wird vereinbart, dass
die österreichische Tochtergesellschaft die Beiträge zur deutschen
Pensionskasse übernehmen soll, dann ist für die Frage der steuerlichen
Behandlung dieser Beitragszahlungen das Diskriminierungsverbot des Artikels 15
Abs. 7 DBA-Deutschland zu beachten. Da nach österreichischem Recht
Arbeitgeberbeiträge zu österreichischen Pensionskassen nicht zu den
Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Dienstnehmers
gehören, und zwar unabhängig davon, ob für die
Kassenzugehörigkeit des betroffenen Dienstnehmers eine gesetzliche
Verpflichtung besteht oder nicht, muss Gleiches auch für die
Pensionsbeiträge zur deutschen Pensionskasse gelten. Allerdings wäre
noch das formale Erfordernis der in Abs. 7 lit. b DBA-Deutschland geforderten
Feststellungserklärung der zuständigen Behörde (im vorliegenden
Fall: Bundesministerium für Finanzen) zu erwirken, dass eine
grundsätzliche Vergleichbarkeit mit einer österreichischen
Pensionskasse gegeben ist. Diese Erklärung könnte nach den derzeitigen
Gegebenheiten auf der Grundlage einer begründeten gutachtlichen
Äußerung erteilt werden; es wäre keine Vergleichbarkeit gegeben,
wenn die ausländische Pensionskasse nicht im wesentlichen allen
Unternehmensmitarbeitern offen steht und einer öffentlichen Kontrolle
unterliegt und wenn sie daher eher mit einer (steuerfreien)
Investmentinstitution für die Mitglieder der Unternehmensleitung als mit
einer typischen österreichischen Pensionskasse vergleichbar
wäre.
24. April
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 Abs. 7 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0137-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24788
- Gültig
- 25.04.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF