…bei der in Teil III unter lit. c gestellten Frage nach der Höhe der nach inländischem Recht abzugspflichtigen Einkünfte) auf einen Ergänzungsbeleg hinzuweisen, aus dem diese Daten verlässlich ablesbar sind. In einem solchen Fall würde den Dokumentationsanforderungen der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005…
Durch die DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, wurde unter anderem festgelegt, dass ab 1. Juli 2005 bei ausländischen Künstleragenturen für den "Künstleranteil" der Vergütungen keine Steuerentlastung an der Quelle mehr vorgenommen werden darf; dies hat vor allem für jene Fälle Bedeutung, in denen…
…Halbsatz EStG). Allerdings untersagt Artikel 14 des DBA-USA, die ohne inländische Betriebstätte hier tätigen Vortragenden einer österreichischen Besteuerung zu unterziehen. Die Vortragenden erzielen daher unter Berücksichtigung der Abkommensrechtslage keine "zur beschränkten Steuerpflicht zu erfassende Vergütungen" im Sinn von § 5 Abs. 2 der DBA-Entlastungsverordnung…
…Orchesters als ein durch Artikel 17 Abs. 3 DBA begünstigter Kulturträger vorgelegt, dann wird damit den Dokumentationserfordernissen der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen entsprochen. Ist allerdings der Empfänger abzugspflichtiger Einkünfte eine ausländische Stiftung, darf gemäß § 5 Abs. 1 Z 5 der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr…
…muss die Steuerentlastung von den einzelnen Gesellschaftern geltend gemacht werden. Durch die DBA-Entlastungsverordnung hat sich insoweit nichts an der bisherigen Rechtslage geändert. Durch die DBA-Entlastungsverordnung wird dem österreichischen Abfuhrpflichtigen allerdings nunmehr die Verpflichtung auferlegt, einerseits Firmennamen und Anschrift der Personengesellschaft sowie zusätzlich Namen…
Die zur Durchführung der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, aufgelegten Vordrucke ZS-QU1 und ZS-QU2 enthalten unter anderem die Frage nach der Höhe der nach inländischem Recht abzugspflichtigen Einkünfte. Diese Frage dient in erster Linie Kontrollzwecken. Denn es soll aus dem ausgefüllten…
Nach § 3 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005 (DBA-EVO), sollen abzugspflichtige Einkünfte nicht unter Berufung auf DBA abzugsfrei ausgezahlt werden, wenn solche Einkünfte von einer ausländischen Holdinggesellschaft in Empfang genommen werden; solche bloß passiv tätigen Einkünfteempfangsgesellschaften werden erfahrungsgemäß oft für Zwecke des…
Es bestehen keine Bedenken, wenn gemeinnützige ausländische juristische Personen, die ihre gemeinnützige Tätigkeit durch ehrenamtliche oder im Werkvertrag tätige Mitarbeiter erfüllen und bei denen die zur Erfüllung der gemeinnützigen Aufgaben benutzten Räumlichkeiten nicht im Eigentum der gemeinnützigen Einrichtung stehen, im Vordruck ZS-QU2 die Fragen…
…der DBA-Entlastungsverordnung (dies allerdings unter der Voraussetzung, dass das ausländische Unternehmen nicht selbst als "Mitwirkender" im Sinn von § 99 Abs. 1 Z 1 EStG anzusehen ist). Im Allgemeinen ist der Künstler selbst in Österreich steuerpflichtig, sodass sich daher für den "Künstleranteil" kein DBA-Entlastungserfordernis…
…wenn analog zur Regelung des § 3 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung in den folgenden 3 Jahren das Rückzahlungsverfahren vermieden und die KESt-Entlastung anlässlich der Gewinnausschüttung vorgenommen wird. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass im Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen…
… 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit begnügen können, dass lediglich Kopien von Ansässigkeitsbescheinigungen vorliegen, die bei der…
…wonach steuerrechtlicher Rechtsnachfolger der Hauptgesellschafter (§ 2 Abs. 1 UmwG) bzw. dessen Gesellschafter (Mitunternehmer) sind. Sind die Gesellschafter natürliche Personen, können sie gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland iVm der DBA-EVO, BGBl. III Nr. 92/2005, durch Vorlage des Vordruckes ZS-QU1 eine Herabsetzung der österreichischen…
…des OECD-konformen Abkommens erfasst werden und folglich Artikel 7 zuzuordnen sind; dies mit dem Ergebnis, dass - mangels einer österreichischen beteiligungshaltenden Betriebstätte der Muttergesellschaft - die Gewinnausschüttung vom Kapitalertragsteuerabzug zu entlasten ist. Die Steuerentlastung kann allerdings nur auf der Grundlage der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr…
…Österreich bloß beschränkt steuerpflichtig ist oder gemäß § 26 Abs. 2 BAO wegen Überschreitens der 6-monatigen Aufenthaltsdauer in die unbeschränkte Steuerpflicht eintritt. Als Voraussetzung für eine DBA-konforme Freistellung vom Steuerabzug ist für eine Dokumentation gemäß § 2 Abs. 2 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr…
…aufgerüstet" wird und so die Substanzlosigkeit der Gesellschaft lediglich künstlich und bloß temporär beseitigt wird. Ferner kann den Substanzerfordernissen iSd § 3 DBA-Entlastungsverordnung nicht allein dadurch entsprochen werden, dass die US-Holding operative Betriebsstätten außerhalb der USA unterhält, wo Arbeitskräfte tätig sind und Betriebsräumlichkeiten vorliegen…
Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, ist eine abkommenskonforme Entlastung an der Quelle unzulässig, wenn den Dokumentationsanforderungen der §§ 2 bis 4 dieser Verordnung nicht ausreichend entsprochen wird. Abs. 18 des Durchführungserlasses, AÖF Nr. 127/2006, erläutert, dass…
…Termine als Ereignisse mit Unterhaltungscharakter gestaltet würden (Z. 3 des OECD-Kommentars zu Art. 17 OECD-MA). Fallen die Zahlungen unter Artikel 7, besteht Anrecht auf vollständige Steuerentlastung, die auf der Grundlage der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, in Anspruch genommen werden kann…
…Steuerverwaltung bestätigter Vordruck ZS-QU1 vorliegen. Für Zeiträume vor dem Wirksamkeitsbeginn der Entlastungsverordnung wird auf EAS 2088 in einem vergleichbaren Fall mit Südafrika hingewiesen: Macht ein Abgabepflichtiger mit einem ihm dauerhaft zur Verfügung stehenden inländischen Einfamilienhaus Steuerfreiheit inländischer Pensionszahlungen auf Grund des DBA-Südafrika geltend…
…ist nur bei Überschreiten der 10.000 Euro-Grenze des § 2 DBA-EVO, BGBl. III, Nr. 92/2005, erforderlich. Sollte ein zur inländischen unbeschränkten Steuerpflicht führender österreichischer Zweitwohnsitz bestehen, löst dieser nicht die in § 2 DBA-EVO vorgesehene amtliche Bestätigungspflicht aus, da diesfalls bereits gemäß …
…der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005 (DBA-EVO), von der Abzugsbesteuerung in Österreich zu entlasten. Dies gilt für die in Österreich unter 183 Tagen jährlich eingesetzten ausländischen Golflehrer allerdings nur dann, wenn sie in DBA-Staaten ansässig sind, mit denen das anzuwendende DBA…