Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2638
Anwendung der DBA-Entlastungsverordnung bei laufender Geschäftsverbindung
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0531-IV/4/2005vom 19.08.2005
Wortlaut laut Findok
Die zur Durchführung der
DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, aufgelegten Vordrucke ZS-QU1
und ZS-QU2 enthalten unter anderem die Frage nach der Höhe der nach
inländischem Recht abzugspflichtigen Einkünfte. Diese Frage dient in
erster Linie Kontrollzwecken. Denn es soll aus dem ausgefüllten Vordruck
erkennbar sein, dass er genau in Bezug auf jene Zahlung abgegeben worden ist,
hinsichtlich der der Vergütungsschuldner den Steuerabzug unterlassen oder
eingeschränkt hat. Besteht mit dem ausländischen
Einkünfteempfänger eine laufende Geschäftsverbindung, dann kann
diesem Kontrollerfordernis durchaus auch in der Weise entsprochen werden, dass
in dem Vordruck auf einen Ergänzungsbeleg hingewiesen wird, aus dem diese
Daten verlässlich ablesbar sind. In einem solchen Fall würde den
Dokumentationsanforderungen auf diese Weise noch "ausreichend" (im Sinn von
§ 5 Abs. 1 Z 1 der VO) entsprochen.
Eine österreichische Medien-GmbH, die von diversen
ausländischen Vertragspartnern lizenzpflichtige Rechte "einkauft" und diese
nach Maßgabe der von ihr getätigten Produktverkäufe
quartalsweise abrechnet, ist daher nicht genötigt, darauf zu bestehen, dass
die ausländischen Vertragspartner für jede einzelne Zahlung einen
gesonderten Vordruck ausfüllen und - was in der Regel im Vorhinein gar
nicht möglich ist - eine Angabe über die zu erwartende
Lizenzgebühr machen. Durch den Hinweis auf den (nachträglich) zu
erstellenden summarischen Gesamtbeleg geben die ausländischen
Einkünfteempfänger - auch ihrer heimischen Steuerverwaltung - zu
erkennen, dass einwandfrei feststeht, für welche Beträge
schlussendlich die Steuerentlastung tatsächlich in Anspruch genommen worden
ist.
19. August
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0531-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24879
- Gültig
- 19.08.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF