Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2772
Vermeidung des Rückzahlungssystems nach § 94a EStG in analoger Anwendung der Regelungen der DBA-Entlastungsverordnung
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0547-IV/4/2006vom 09.11.2006
Wortlaut laut Findok
Hat die österreichische
Tochtergesellschaft an ihre zu 100% beteiligte deutsche
Holding-Muttergesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Einbehaltung der
Kapitalertragsteuer vorgenommen und ist in der Folge von der
österreichischen Finanzverwaltung die Berechtigung der deutschen
Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in Österreich anerkannt und die
Kapitalertragsteuer bescheidmäßig rückerstattet worden, dann
bestehen im Grunde keine Bedenken, wenn analog zur Regelung des § 3 Abs. 2
DBA-Entlastungsverordnung in den folgenden 3 Jahren das
Rückzahlungsverfahren vermieden und die KESt-Entlastung anlässlich der
Gewinnausschüttung vorgenommen wird. Dies allerdings unter der
Voraussetzung, dass im Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in den
maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen
eintreten. Eine solche Änderung wäre gegeben, wenn nach dem
finanzamtlich erledigten Rückerstattungsantrag Gewinnausschüttungen in
einer Höhe getätigt werden, die bei weitem den dem amtlich
kontrollierten Rückzahlungsverfahren zugrunde liegenden
Ausschüttungsbetrag übersteigen.
Bundesministerium für Finanzen, 9. November
2006
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- § 3 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005
- § 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0547-IV/4/2006
- Stammnummer
- 25228
- Gültig
- 09.11.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF