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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2727

DBA-Entlastungsverordnung und ausländische gemeinnützige Körperschaften

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0163-IV/4/2006vom 27.04.2006

Wortlaut laut Findok

Es bestehen keine Bedenken, wenn gemeinnützige ausländische juristische Personen, die ihre gemeinnützige Tätigkeit durch ehrenamtliche oder im Werkvertrag tätige Mitarbeiter erfüllen und bei denen die zur Erfüllung der gemeinnützigen Aufgaben benutzten Räumlichkeiten nicht im Eigentum der gemeinnützigen Einrichtung stehen, im Vordruck ZS-QU2 die Fragen nach "eigenen Arbeitnehmern" und "eigenen Betriebsräumlichkeiten" mit "Ja" beantworten. Bundesministerium für Finanzen, 27. April 2006

Normen und Schlagworte

DBA-Entlastungsverordnung"eigene Arbeitnehmer"

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0163-IV/4/2006
Stammnummer
22362
Gültig
27.04.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF