Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2727
DBA-Entlastungsverordnung und ausländische gemeinnützige Körperschaften
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0163-IV/4/2006vom 27.04.2006
Wortlaut laut Findok
Es bestehen keine Bedenken, wenn
gemeinnützige ausländische juristische Personen, die ihre
gemeinnützige Tätigkeit durch ehrenamtliche oder im Werkvertrag
tätige Mitarbeiter erfüllen und bei denen die zur Erfüllung der
gemeinnützigen Aufgaben benutzten Räumlichkeiten nicht im Eigentum der
gemeinnützigen Einrichtung stehen, im Vordruck ZS-QU2 die Fragen nach
"eigenen Arbeitnehmern" und "eigenen Betriebsräumlichkeiten" mit "Ja"
beantworten.
Bundesministerium für Finanzen, 27. April 2006
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0163-IV/4/2006
- Stammnummer
- 22362
- Gültig
- 27.04.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF