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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2651

Anwendung der DBA-Entlastungsverordnung auf universitäre Lehrveranstaltungen mit US-Partnerinstituten

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0533-IV/4/2005vom 19.08.2005

Wortlaut laut Findok

Schließt eine österreichische Universität zwecks Durchführung eines berufsbegleitenden Universitätslehrganges einen Kooperationsvertrag mit einem als Kapitalgesellschaft organisierten US-Institut und stellt das US-Institut die (freiberuflich tätigen) Vortragenden zur Verfügung, dann unterliegen die US-Vortragenden gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die auch durch den Umstand nicht erlischt, dass die Zahlungen nicht an die Vortragenden, sondern vertraglich an das US-Institut zu leisten sind (§ 99 Abs. 1 Z 1 letzter Halbsatz EStG). Allerdings untersagt Artikel 14 des DBA-USA, die ohne inländische Betriebstätte hier tätigen Vortragenden einer österreichischen Besteuerung zu unterziehen. Die Vortragenden erzielen daher unter Berücksichtigung der Abkommensrechtslage keine "zur beschränkten Steuerpflicht zu erfassende Vergütungen" im Sinn von § 5 Abs. 2 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005. Damit steht die genannte Verordnung bei Erfüllung der entsprechenden Dokumentationserfordernisse einer Freistellung vom Steuerabzug nicht entgegen. 19. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

DBA-EntlastungsverordnungVortragende

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0533-IV/4/2005
Stammnummer
24913
Gültig
19.08.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF