Übernimmt eine Österreicherin, die nach ihrer Scheidung ihren Hauptwohnsitz nach Italien verlegt hat, einen Lehrauftrag vom WIFI-Salzburg, ohne hierbei Dienstnehmerin des WIFI zu werden und ohne im Inland eine "Betriebstätte" zu begründen (Betriebstätte wäre zB ein zur Verfügung gestellter eigener Arbeitsraum), dann unterliegen die…
…Sportler-Erlass" (AÖF Nr. 256/2005) sinngemäß auch auf inländische Vortragsveranstaltungen Anwendung findet. Dies hat aber nicht zur Folge, dass die Regelungen der dem Artikel 17 OECD-MA (Künstler/Sportler-Artikel) nachgebildeten DBA-Bestimmungen ebenfalls für Vortragende gelten. In DBA-Partnerstaaten ansässige Wissenschaftler, Journalisten, Professoren…
…keiner inländischen Besteuerung. Die Steuerentlastung kann an der Quelle (bei Auszahlung) vorgenommen werden, wenn die auszahlende Stelle in der Lage ist, die Ansässigkeit des Vortragenden in dem jeweiligen DBA-Land belegen zu können (Hinweis auf AÖF Nr. 31/1986). Vorsorglich wird aber angemerkt, dass die…
…49 Abs. 7 ASVG) zur Anwendung, wenn sie als (echte) Dienstnehmer oder als freie Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 4 ASVG tätig seien. Die Argumentation, dass Vortragende, die ausschließlich eine pauschalierte Aufwandsentschädigung iSd § 49 Abs. 7 ASVG erhielten, nicht als freie Dienstnehmer iSd § 4 Abs. 4…
…ein Entgelt bezogen" haben, vorliegt. Daher ist auch bei den beschwerdegegenständlichen Vortragenden die den monatlichen Betrag von € 537,78 nicht übersteigende Entlohnung in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Dienstgeberbeitrages einzubeziehen, weil es sich bei diesem Betrag - wie auch die Bf. ausdrücklich eingeräumt hat …
…Juli 2007 hat der Bw. unter Vorlage von zwei Honorarnoten Folgendes ausgeführt: Als Seminarleiter oder Vortragender stehe er mit seinen Arbeiten in keinem direkten Dienstverhältnis mit dem Auftraggeber, was man am besten am Zustandekommen eines Seminars erkenne. Bei einem Lehrerfortbildungsseminar werde zuerst ein Seminarleiter gesucht…
…2011 elektronisch eingereicht, in der er im Zusammenhang mit einer neben der nichtselbständigen Tätigkeit (Lehrer) ausgeübten selbständigen Tätigkeit als Vortragender an der Bildungseinrichtung Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben geltend gemacht hat. Das Finanzamt hat die Aufwendungen im Einkommensteuerbescheid 2011 vom 4. September 2012…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des B, EDV-Vortragender am X, geb.------, W, vom 14. Jänner 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wels vom 14. Dezember 2004 betreffend Einkommensteuer 2003 im Beisein der Schriftführerin Anna Benzmann nach der am 9. Juli 2008…
Ausländische Seminarvortragende aus Staaten, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Eine Besonderheit besteht im Verhältnis zu Deutschland, da hier abweichend von den OECD-Grundsätzen in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht an den Vortragshonoraren dem Gaststaat…
…tätigen Vortragenden auf Grund der mit diesen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen von der inländischen Besteuerung freizustellen (und zwar auf Grund der dem Art. 14 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmungen der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen). Eine Besonderheit besteht nach dem derzeit noch in Geltung stehenden DBA-Deutschland. Deutsche Vortragende…
…Bw. ist als Arzt an einem Krankenhaus nichtselbstständig (als Primar und Abteilungsleiter) und in einer Gemeinschaftsordination selbstständig tätig. Daneben ist er an seinem Fach wissenschaftlich Vortragender, weiters publiziert er in Fachzeitschriften. Seine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit betrugen im berufungsgegenständlichen Jahr 112.084,29 €, lt…
… Neben Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit als Beamter erzielte der Bw. als Vortragender an Fachhochschulen und anderen Instituten Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Bei Ermittlung seiner Einkünfte aus selbständiger Arbeit begehrte der Bw. unter anderem die Berücksichtigung von Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer. Das Finanzamt…
…begründet. Österreich steht demnach aus abkommensrechtlicher Sicht kein Besteuerungsrecht an den im Rahmen der Vortragstätigkeit erwirtschafteten Einkünften zu. Gemäß § 98 Abs. 1 Z 2 ist die Vortragende aufgrund ihrer in Österreich ausgeübten selbständigen Tätigkeit jedoch in Österreich beschränkt steuerpflichtig, wobei die Steuerpflicht gemäß § 99 Abs…
… 5 Abs. 1 Z 3 DBA-EVO (Offenlegung der durchgereichten Beträge), gelangt die österreichische Gesellschaft aber nicht in den Besitz des vom Vortragenden zu beschaffenden Formulars ZS-QU1, dann haftet die österreichische Gesellschaft für die Abzugssteuer hinsichtlich des offengelegten Honoraranteils. Hierbei handelt es sich aber…
… Wird von einem österreichischen Veranstalter von Vortragsserien eine deutsche GmbH vertraglich verpflichtet, entsprechend qualifizierte Vortragende zu den österreichischen Veranstaltungen zu entsenden, dann unterliegen die hiefür vom österreichischen Veranstalter gezahlten Vergütungen keinem inländischen Steuerabzug, wenn für die deutsche GmbH keine inländische Betriebstätte vorliegt und wenn gemäß…
…Managemententwicklung an. ***1*** war als Vortragender für den Bf bei diversen Seminaren in Österreich tätig. Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum machte der Bf Rechnungen für die Leistungen des ***1*** als Fremdleistungsaufwand geltend. ***1*** ist in der Schweiz wohnhaft und verfügt in Österreich weder über eine Wohnung, noch…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) vermietet eine Segelyacht gewerblich. Daneben ist die Bf. als Vortragende und Veranstalterin für Seminare in Bezug auf Ernährungsberatung im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) tätig, wobei der größte Teil der von der Bf…
…| -14.852,96 | Eink. neu | -988,09 | -990,87 | -4.263,78 Arbeitszimmer: Sachverhalt: Die Bf. ist auf dem Gebiet der Seminarveranstaltung und als Vortragende tätig, wobei die von ihr selbst veranstalteten, in Module gegliederte Ausbildungsseminare auf dem Gebiet der…
…Alltag, laufende Kontakte etc. einsetzbar und auch in der Personalvertretungstätigkeit von großem Nutzen (Burn Out etc.). Die Beschwerdeführerin sei Beamtin der OÖ Landesregierung, weiters Vortragende und Dienstnehmerin in einer Schischule. Beilagen; - Berufungsentscheidung vom 10.5.2006, RV/0350-L/06 - Zahlungsbestätigung Seminar Angewandte Burnout-Prophylaxe…
…unberücksichtigt. z.B.: Richter, Lehrer, Politiker, Dirigent, darstellender Künstler, Vortragende und Freiberufler mit auswärtiger Betriebsstätte (Kanzlei, Praxis, etc.). < Berufsbildern, deren Mittelpunkt in einem Arbeitszimmer liegt. Die Tätigkeit wird entweder ausschließlich oder zu einem nicht unwesentlichen Teil im Arbeitszimmer ausgeübt. z.B.: Gutachter, Schriftsteller, Maler…