…so ist Portugal gemäß Artikel 11 DBA-Portugal berechtigt, eine Quellensteuer von 10%, sonach von S 2.000,-, zu erheben, die sodann gemäß Artikel 23 auf die mit 34% erhobene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen ist. Das Abkommen sieht weiters vor, dass dann, wenn Portugal auf Grund…
… denn ein DBA kann nur im Derogationsweg die inländische Besteuerungsgrundlage vermindern (Auslandsverlusterkenntnis VwGH 25.09.2001, 99/14/0217 und darauf aufbauend § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988). Wenn daher angesichts der Beendigung der Einkünfteerzielung in Portugal im Jahr 2005 eine Berücksichtigung des im…
Werden in Portugal ansässige Piloten sowie Stewardessen von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen als Arbeitnehmer für den internationalen Luftverkehr aufgenommen, unterliegen die hierfür gezahlten Bezüge gemäß Artikel 15 Abs. 3 DBA-Portugal der österreichischen Besteuerung. Denn nach dieser Bestimmung dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord…
Wirkt eine portugiesische Ziviltechniker-Kapitalgesellschaft in einem die Jahresfrist des Artikels 5 des DBA-Portugal überschreitenden Ausmaß an einer inländischen Bauausführung mit, dann wird hiedurch alleine noch keine inländische Betriebstätte begründet; denn Planungs- und Überwachungstätigkeiten, die nicht vom bauausführenden Unternehmen selbst erbracht werden, wirken nicht…
…wenn Verdacht auf "Briefkasteneigenschaft" besteht, wenn die nach Österreich entsandten Arbeitskräfte stets so zeitgerecht ausgewechselt werden, dass gemäß dem DBA-Portugal keine österreichische Steuerpflicht eintreten kann, m.a.W., wenn Verdacht auf Steuerumgehung vorliegt. In einem solchen Fall bestünde inländische Lohnsteuerabzugspflicht, die aber diesfalls nicht…
…ein österreichisches Unternehmen, das keine Betriebstätte in Portugal unterhält, Dienstleistungen an einen portugiesischen Kunden, dann unterliegen die hiefür bezogenen Entgelte der ausschließlichen Einkommensbesteuerung in Österreich. Eine in einem solchen Fall abkommenswidrig in Portugal mit 15% vom Rechnungsbetrag einbehaltene Einkommensteuer ist von Portugal rückzuerstatten. Erforderlichenfalls müsste…
…Portugal bezogenen Zinsen durch Refinanzierungszinsen in gleicher Höhe zu keiner österreichischen Körperschaftsteuerleistung führen. Das Gesamtbild des zu beurteilenden Sachverhaltes lässt vermuten, dass die Kreditdurchleitung durch die österreichische GesmbH dazu dient, den ausländischen Investoren Zugang zu den Vorteilen des österreichisch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommens zu verschaffen und Portugal…
…für diese ausländischen Beteiligungserträge nur dann verloren, wenn in Portugal eine Steuerentlastung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens mit Portugal in Anspruch genommen wird. Bleiben die Dividendenzahlungen in Portugal aber bereits auf Grund der portugiesischen innerstaatlichen Sondergesetzgebung für Madeira steuerfrei, so berührt dies nicht die Steuerfreistellung auch…
Unterstützt eine in Madeira angesiedelte Gesellschaft ein österreichisches Straßentransportunternehmen in der Weise, dass langfristige Exklusiv-Verträge für internationale Europa-Transporte vermittelt werden, dauerhaft branchen-spezifisches Know-How zur Verfügung gestellt wird, Logistik in Form von Belade- und Routenplänen zwecks optimaler Fahrzeugauslastung ausgearbeitet werden, die Werbeflächenvermietung…
…unter Progressionsvorbehalt - befreit: Australien (Art. 17), Finnland (Art. 18 DBA-SF), Frankreich (Art. 9 Abs. 2 DBA-F), Portugal (Art. 17 DBA-P), Spanien (Art. 18 DBA-E), Schweiz (Art. 17 DBA-CH). Eine inländische Steuerpflicht tritt hingegen ein im Verhältnis zu Großbritannien, Japan, Kanada…
Wird von einer deutschen Investorengruppe eine Holdinggesellschaft in Österreich errichtet, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Portugal (Madeira) halten soll, und wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte…
…In diesem Fall müsste jedenfalls eine zwischen Portugal und Österreich übereinstimmende Beurteilung erfolgen. Steuerfreistellung auf österreichischer Seite wird daher in diesen Fällen davon abhängen, ob eine korrespondierende Besteuerung in Portugal stattfindet. Denn diese würde den Gleichklang der DBA-Auslegung zwischen den beiden Staaten dokumentieren (siehe…
Tritt ein in Österreich ansässiger Monteur von Textilmaschinen in ein Dienstverhältnis zu einem schweizerischen Unternehmen, auf Grund dessen seine berufliche Arbeit durch etwa 10 Monate im Drittausland erfolgt (Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, China, Korea, Afrika) und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden…
…Israel, Korea, Malaysien, Malta, Portugal, Tunesien, Türkei, Thailand). DBA-Quellensteuerbegrenzung: Die Anrechnung kann höchstens bis zu den abkommensgemäß vorgesehenen Quellensteuerbegrenzungen vorgenommen werden (darüber hinaus gehende Quellensteuerabzüge muss der Bankkunde im Rückerstattungsweg von der ausländischen Steuerverwaltung einfordern). Liegt daher z.B. der Nachweis vor, dass von…
…Portugal (mit den nichtdeutschen Staaten) abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen nur insoweit Anwendung, als die nach Österreich fließenden Lizenzeinkünfte dem österreichischen Gesellschafter steuerlich zurechenbar sind (nur wenn die deutschen Gesellschafter in Österreich einen Zweitwohnsitz hätten, könnte die DBA-Anwendungsvoraussetzung einer inländischen Ansässigkeit in Bezug auf die nichtdeutschen DBA…
…Technologiegeber (der ja dann ein weiterer Vertragspartner des österreichischen Unternehmens wird) eine Abgeltung zuteil wird. Es wird auch darauf ankommen, ob das ausländische Unternehmen in einem DBA-Staat angesiedelt ist, in dem Gebiete mit Steueroasencharakter oder nicht transparenten steuerlichen Sonderregimen bestehen (z.B. Portugal, Belgien…
…Großbritannien, Indonesien, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien, UdSSR, CSFR, Tunesien, Ungarn, VAR (Ägypten). Davon abweichende Regelungen, mit der Folge einer inländischen Steuerpflicht, sind im Verhältnis zu folgenden Staaten gegeben: Deutschland (Art. 8 Abs…
…übersteigt die Mitwirkung an diesem Bauvorhaben einen Zeitraum von 12 Monaten, so wird hiedurch in Österreich eine Betriebstätte sowohl nach inländischem Recht als auch nach dem DBA-Deutschland begründet. Dies auch dann, wenn mit dem Fenster- und Portaleinbau ein Subunternehmer beauftragt sein sollte. Denn Zeiten…
…ist durch diese Bauausführung keine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 DBA-Schweiz entstanden. Wird im Jahr 2008 diesem österreichischen Unternehmen auch die Lieferung des Stahlwasserbaues des Maschinenhauses und des Portalkranes anvertraut, wobei diese zweite Bauausführung die Zeitdauer von 12 Monaten überschreiten wird…