…3 DBA-Portugal, BGBl Nr. 85/1972 idF BGBl. III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Portugals in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich und Portugal folgendes Einvernehmen erzielt…
…Außerkrafttreten der seinerzeitigen portugiesischen Begünstigungsvorschriften die Anwendungsgrundlage entzogen worden ist. Österreichische Banken können unter diesen Gegebenheiten aus dem Abkommen allein kein Anrecht ableiten, bei ihren Kunden, die in Portugal-Anleihen investiert haben, eine 10-prozentige fiktive portugiesische Steuer auf die österreichische KESt anzurechnen; österreichische Betriebe…
…so ist Portugal gemäß Artikel 11 DBA-Portugal berechtigt, eine Quellensteuer von 10%, sonach von S 2.000,-, zu erheben, die sodann gemäß Artikel 23 auf die mit 34% erhobene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen ist. Das Abkommen sieht weiters vor, dass dann, wenn Portugal auf Grund…
… denn ein DBA kann nur im Derogationsweg die inländische Besteuerungsgrundlage vermindern (Auslandsverlusterkenntnis VwGH 25.09.2001, 99/14/0217 und darauf aufbauend § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988). Wenn daher angesichts der Beendigung der Einkünfteerzielung in Portugal im Jahr 2005 eine Berücksichtigung des im…
…Arbeitgeber in dem andern Staat hat.“ Zu prüfen sei nun, ob lit. a bis c des Artikel 15 Abs. 2 DBA Portugal erfüllt seien. Lit. a fordere, dass die 183-Tage-Regel eingehalten werde. Dies werde durch die bereits vorgelegten Ansässigkeitsbescheinigungen der portugiesischen Dienstnehmer bestätigt…
Werden in Portugal ansässige Piloten sowie Stewardessen von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen als Arbeitnehmer für den internationalen Luftverkehr aufgenommen, unterliegen die hierfür gezahlten Bezüge gemäß Artikel 15 Abs. 3 DBA-Portugal der österreichischen Besteuerung. Denn nach dieser Bestimmung dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord…
Wirkt eine portugiesische Ziviltechniker-Kapitalgesellschaft in einem die Jahresfrist des Artikels 5 des DBA-Portugal überschreitenden Ausmaß an einer inländischen Bauausführung mit, dann wird hiedurch alleine noch keine inländische Betriebstätte begründet; denn Planungs- und Überwachungstätigkeiten, die nicht vom bauausführenden Unternehmen selbst erbracht werden, wirken nicht…
…dass zwar dem steuerlichen Vertreter zuzustimmen ist, dass indem zwischen Österreich und Portugal abgeschlossenem DBA eine besondere Form des Nachweises der Ansässigkeit im anderen Vertragsstaat nicht vorgesehen ist. Auf der anderen Seite hat aber die Bw. damit eingestanden, dass die Ansässigkeit des Unternehmens im anderen…
…wenn Verdacht auf "Briefkasteneigenschaft" besteht, wenn die nach Österreich entsandten Arbeitskräfte stets so zeitgerecht ausgewechselt werden, dass gemäß dem DBA-Portugal keine österreichische Steuerpflicht eintreten kann, m.a.W., wenn Verdacht auf Steuerumgehung vorliegt. In einem solchen Fall bestünde inländische Lohnsteuerabzugspflicht, die aber diesfalls nicht…
…sondern das Herstellen eines vereinbarungskonformen Werkes. Die Einbehaltung der Abzugsteuer nach § 99 EStG kommt daher nicht in Frage. Die Abzugsbesteuerung aufgrund des DBA-Portugal käme nur dann in Frage, wenn das portugiesische Unternehmen in Österreich eine Betriebsstätte hätte. Eine Betriebsstätte der Subunternehmer in Österreich gibt…
…gegenüber Portugal wäre daher die Ansässigkeit in Österreich nötig, damit nach zwischenstaatlichem Recht die Besteuerung Österreich zukäme. Als "ständige Wohnstätte" würde die Wohnung in Irland einem gewöhnlichen Aufenthalt ohne BAO-Wohnsitz (ständige Wohnstätte) in Österreich gemäß Art 2A Abs 2 lit a erster Fall DBA…
…Dividendeneinkünfte des Manfred X von der A-Limited im Jahr 1998 das DBA Portugal nicht zur Anwendung gelangen kann. 2) Zur Frage, ob Manfred X im Jahr 1998 in Irland ansässig im Sinne Art. 2 DBA Irland war: Die irische Finanzbehörde konnte eine derartige Ansässigkeit…
…nicht möglich: Vgl Ritz, BAO3, § 115 Tz 10 Abs 3 und im Speziellen Art 25 DBA Irland und Art 26 DBA Portugal. Vgl alle Mitgliedstaaten der EU betreffend: EuGH 27.1.2009, Rs C-318/07, insb Randnummern 61, 62 und 65 mwN betreffend Richtlinie…
…gegenüber Portugal wäre daher die Ansässigkeit in Österreich nötig, damit nach zwischenstaatlichem Recht die Besteuerung Österreich zukäme. Als "ständige Wohnstätte" würde die Wohnung in Irland einem gewöhnlichen Aufenthalt ohne BAO-Wohnsitz (ständige Wohnstätte) in Österreich gemäß Art 2A Abs 2 lit a erster Fall DBA…
…nach den Art 18 der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bzw. Portugal zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern und vom Vermögen (kurz: DBA-Schweiz), BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. III Nr. 169/2012 bzw. DBA -Portugal, BGBl…
…bei einer unter 183 Tage dauernden Tätigkeit. Der Begriff des - wirtschaftlichen - Arbeitgebers ist im Rahmen des DBA-Rechts abkommensautonom - und nicht nach nationalem Recht - zu interpretieren (vgl. VwGH 31.7.2013, 2010/13/0003 zum inhaltlich entsprechenden Artikel 15 Abs. 2 lit. b DBA-Portugal)…
…entgegengetreten werden, zumal die Beschwerdeführerin ausführt, dass auf Grund der Besonderheiten der zu verrichtenden Tätigkeit Gewährleistungsfälle kaum auftreten könnten. Allerdings hat die belangte Behörde nur die innerstaatliche Rechtslage geprüft und eine ebenfalls gebotene abkommensrechtliche Prüfung unterlassen. Bestand aber nach dem DBA Österreich - Portugal, BGBl. 85…
…1. Aufl.). Der Verfassungsgerichtshof hat vergleichbar zum DBA Österreich - Portugal ausgesprochen, dass die Vorschrift des Art. 24 Abs. 3 Satz 1 DBA Österreich - Portugal (wortgleich mit Art. 24 Abs. 3 Satz 1 DBA-FL) eine Terminologie ("Betriebstätte", "Unternehmen eines Vertragsstaates") verwende, die im Abkommen nur…
…1. Aufl.). Der Verfassungsgerichtshof hat vergleichbar zum DBA Österreich - Portugal ausgesprochen, dass die Vorschrift des Art. 24 Abs. 3 Satz 1 DBA Österreich - Portugal (wortgleich mit Art. 24 Abs. 3 Satz 1 DBA-FL) eine Terminologie ("Betriebstätte", "Unternehmen eines Vertragsstaates") verwende, die im Abkommen nur…
…ein österreichisches Unternehmen, das keine Betriebstätte in Portugal unterhält, Dienstleistungen an einen portugiesischen Kunden, dann unterliegen die hiefür bezogenen Entgelte der ausschließlichen Einkommensbesteuerung in Österreich. Eine in einem solchen Fall abkommenswidrig in Portugal mit 15% vom Rechnungsbetrag einbehaltene Einkommensteuer ist von Portugal rückzuerstatten. Erforderlichenfalls müsste…